[Postfixbuch-users] mein Lieblingsthema :-[ - private eMail im Unternehmen

Michael Nausch michael at nausch.org
Sa Mai 14 23:57:59 CEST 2011


Heiliger Sankt Peer! <= insider Witz ROFTL

Am 14.05.2011 16:13, schrieb Peer Heinlein:

> Erfreulicherweise wurde auch das wort "ausschließlich" (=100%, keine 
> Ausnahme) gewählt, statt wie so oft sowas wie "grundsätzlich" (=eben 
> nicht 100%, Ausnahmen sind die Regel) zu wählen.

Jepp hätte und habe ich so auch gesagt.

> Auch das ist eigentlich 'ne klare Aussage zur Klarstellung, denn 
> denklogisch ergibt sich das ja bereits aus obigem Satz. :-)

Vermutlich ein Versuch nach dem Motto "doppelt genäht hält besser".

>> Davon ausgenommen sind
>> private eMails aus dienstlichem Anlass (Abstimmung Arztbesuch,
>> Urlaubsplanung, etc.).
> 
> Auch dieser Satz ist überflüssig, weil reine Klarstellung.

Mein gesunder Menschenverstand, sagt hierzu folgendes. Klar ist ein
dienstlicher Anlaß hier maßgebend und nichts konstruiertes.

> es ist 
> anerkannt, daß "private" Anrufe aus dienstlichem Anlaß ("Schatz, ich 
> mache Überstunden, geh Du bitte noch Tomaten kaufen") natürlich eine 
> DIENSTLICHE Nutzung sind. Derartige E-Mails (und Telefonanrufe) sind 
> also per se als erlaubte dienstliche Nutzung anzusehen.

Ja, hätte ich auch so gesagt, würde meiner Meinung nach auch keiner
gesonderten schriftlichen Regelung bedürfen.

> Ich würde raten die Aufzählung in Klammern wegzulassen (kann nur 
> schaden, oder restriktiver zu setzen. Was an Arztbesuch oder 
> Urlaubsplanung nun "dienstliche" Nutzung sein soll, erschließt sich mir 
> nicht.

FULLACK, das verwirrt nur, bzw. weckt Begehrlichkeiten. Im Zweifel würde
ich somit keinerlei Skrupel haben, meine 750 Urlaubsphotos von meinem
letzten Italienurlaub an meine Kollegin zu schicken. Sie muss ja
schließlich Ihren Urlaub planen. Fällt ja unter den Punkt Urlaubsplanung
bzw im totalen Zweifelsfall unter "etc.". :-/

> Wenn ich aber allgemein mal einen
> Arztbesuch vereinbaren will, dann ist das natürlich kein dienstlicher 
> Anlaß.

Wieder bemühe ich meinen gesunden Menschenverstand: ja klar. Aber wenn
es so detailliert in dieser Regelung "erlaubt" ist, würde ich doch dazu
tendieren, s als O.K. zu sehen.

> Nö, das sind hier sehr klare zweifelsfreie Aussagen, wenn auch unklare 
> Beispiele.

Echt? ;) Aus dienstlichen Anlaß muss ich doch meinen Urlaub planen,
damit ich wieder voll einsatzbereit bin, ergo würde ich mein 750
Bildermail auch verschicken oder annehmen. Ist aber eh' wurscht, weils
mich nicht betrifft. Meine Meinung nach hätte ich den letzten Satz
weggelassen; da er mehr verwirrt als klarstellt und vermeintliche
Hintertürchen öffnet.

Ich danke Dir für Deine Einschätzungen und werde sie weiterreichen.


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