[Postfixbuch-users] mein Lieblingsthema :-[ - private eMail im Unternehmen

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Sa Mai 14 16:13:43 CEST 2011


Am Donnerstag, 12. Mai 2011, 10:42:56 schrieb Michael Nausch:

> "Das Medium eMail in der Anstalt dient ausschließlich der
> dienstlichen Kommunikation der Kollegen untereinander, mit
> Verbundanstalten, Geschäftspartnern, Behörden und unseren Kunden.

Soweit ja mal eine klare Ansage. 

Erfreulicherweise wurde auch das wort "ausschließlich" (=100%, keine 
Ausnahme) gewählt, statt wie so oft sowas wie "grundsätzlich" (=eben 
nicht 100%, Ausnahmen sind die Regel) zu wählen.

> Eine private Nutzung (auch insbesondere auch über Webmailer, wie
> z.B. www.googlemail.de) ist nicht erlaubt. 

Auch das ist eigentlich 'ne klare Aussage zur Klarstellung, denn 
denklogisch ergibt sich das ja bereits aus obigem Satz. :-)

Wieso jetzt allerdings die Nutzung von beliebigen Webseiten (!) 
(=www.googlemail.de) in eine Nutzung von e-Mail einschleicht, ist 
unklar. Webmaildienste sind WEBseiten nicht E-Mails.  (Das webseiten 
irgendwo auf der Welt zufällig E-Mails generieren hat ja nix damit zu 
tun, daß man in Wirklichkeit nur surft.

Das Verbot von externen Webmail-Diensten müßte man also ggf, genauer 
hinterfragen und sich anschauen, wie es allgemein mit dem surfen (!) 
gehandhabt wird. Das hat hier schlichtweg nichts zu suchen.

> Davon ausgenommen sind
> private eMails aus dienstlichem Anlass (Abstimmung Arztbesuch,
> Urlaubsplanung, etc.).

Auch dieser Satz ist überflüssig, weil reine Klarstellung. es ist 
anerkannt, daß "private" Anrufe aus dienstlichem Anlaß ("Schatz, ich 
mache Überstunden, geh Du bitte noch Tomaten kaufen") natürlich eine 
DIENSTLICHE Nutzung sind. Derartige E-Mails (und Telefonanrufe) sind 
also per se als erlaubte dienstliche Nutzung anzusehen.

Ich würde raten die Aufzählung in Klammern wegzulassen (kann nur 
schaden, oder restriktiver zu setzen. Was an Arztbesuch oder 
Urlaubsplanung nun "dienstliche" Nutzung sein soll, erschließt sich mir 
nicht.

Wenn ich aus dienstlichen Gründen (!) den Arztbesuch verschieben muß 
(Überstunden, spontane Dienstreise, Verletzung im Dienst), dann ist das 
natürlich ein dienstlicher Anlaß. Wenn ich aber allgemein mal einen 
Arztbesuch vereinbaren will, dann ist das natürlich kein dienstlicher 
Anlaß.

Insofern ist diese Klammern-Aufzählung "unglücklich", weil sie den 
Knackpunkt nicht klarmacht. Trotzdem lege ich diesen Satz als klipp und 
klar aus: Private Gespärche sind verboten. Dienstliche (natürlich) 
erlaubt.  reine Klarstellung und an sich nichts, was nicht schon ganz 
oben aus dem allerersten Satz herzuleiten gewesen wäre.

> Was sagt den Oma zu der Formulierung? ;) 

Oma sagt da doch selbstverständlich: Na, wenn der im Meeting sitzt und 
das länger dauert,  kann ihm ja wohl kaum verboten werden, die Nachbarin 
zu bitten die Kinder aus der Kita abzuholen.  Eben. Und Oma findet dann 
auch, daß das natürlich trotzdem Telefonate aus dienstlichem Anlaß sind.

> Speziell der letzte Satz
> bringt meinen Tinitus auf ordendliche Schwingungen. 

Nö, der entspricht geltender und etablierter Rechtssprechung. Das hat 
man am Beispiel entsprechender Telefonanrufe schon lange durch.

> Mit solch einer
> Formulierung würde ich IMHO sagen, wird die geübte betriebliche
> Vorgehensweise - jeder macht was er will in Sachen eMail, denn im
> Zweifelsfall war es unter "etc." definiert - manisfestiert. 

Nö, das sind hier sehr klare zweifelsfreie Aussagen, wenn auch unklare 
Beispiele.


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