[Postfixbuch-users] Kurze Frage zu signierten E-Mails
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Sep 2 10:01:13 CEST 2009
Am Mittwoch 02 September 2009 schrieb Dr.Peer-Joachim Koch:
> vielen Dank für die Info. Mir ging es im wesentlichen darum, ob
> man z.B. Fristen etc. per Mail setzen kann, oder ob man zwingend ein
> FAX benutzen muss.
Juristenantwort: Das kommt drauf an.
Also zunächst einmal: Es gibt im Deutschen Recht *KEINE*
Rechtsformvorschriften. Eine Willenserklärung bringt den Willen des
Erklärenden zum Ausdruck und eine Einigung (aka Vertrag) sind zwei
übereinstimmende Willenserklärungen der beiden Parteien.
Nirgendwo steht, daß Willenserklärungen schriftlich / per Einschreiben /
auf Büttenpapier / sonstwie zu erfolgen haben.
Auch mündliche Willenserklärungen sind genauso WEs wie schriftliche.
Auch eine WE per Mail ist eine WE und ob man ein Schriftstück nun als
Faximile oder per Einschreiben schickt ist piepegal -- warum sollte das
auch relevant sein. Den Begriff Einschreiben und Fax kennt m.E.n.
sowieso das gesamte BGB nicht. Und wer seine WE trommelt oder morst,
der kann auch das tun. Kauft Euch ein Flugzeug und malt "Willst Du mich
heiraten" an den Himmel -- Willenserklärung ist Willenserkärung.
[Ausnahmen sind wenige Dinge mit Rechtsformvorschrift, also
beispielsweise notarieller Beglaubigung beim Grundstückskauf o.ä. bzw.
wenn sich die Parteien auf gewisse Formvorschriften geeinigt haben.]
Sprich: Es geht alleine um die Frage der Beweisbarkeit. Kann ich --
sollte man sich streiten -- ausreichend glaubwürdig machen (!), daß dem
Empfänger die WE zugegangen ist, oder daß man sich am Ende sogar
übereinstimmend geeinigt hat -- oder umgekehrt, kann ich ausreichend
glaubwüridg machen, daß der Absender eine entsprechende WE getätigt hat
(und nicht irgendein Dritter oder gar niemand).
Wenn unstrittig sein sollte, daß Du besagte E-Mail mit Fristsetzung
gemailt hast, dann kannst Du das gerne per Mail tun. Wenn der Empfänger
nie vorbringt diese Mail nicht bekommen zu haben, dann ist doch alles
in Butter. Da ist eine Mail sogar "mehr wert" als eine mündliche
Aussage da Logfiles und andere Umstände die Absendung oder auch den
Zugang (und deren Inhalt) glaubhafter machen, als eine reine mündliche
Übermittlung ohne Zeugen.
Ergo: Eine Signatur, gleich ob qualifiziert oder nicht, ändert nichts an
der Frage der Absendung oder des Zugangs. Eine Signatur hilft mir als
Absender beweisen zu können, daß der Empfänger meine Mail gefälscht hat
und nun etwas behauptet, was ich nicht geschrieben habe. Oder
andersherum: Daß ich beweisen kann, DASS der Absender etwas behauptet
hat, das er mir zugeschickt hat.
> Wie gesagt mir ging es vorrangig um Firsten etc.
Juristisch eher die Frage, ob Du eine Fristsetzung auch sauber mit
Ablehnungsandrohung o.ä. verknüpfts. Eine Fristsetzung ohne Folge ist
relativ belanglos.
Das hat aber alles nichts mit der Frage Mail / Einschreiben / Fax /
Trommel zu tun.
Kurz noch zu den anderen Aussagen:
> >> Soweit ich weiß, ist eine "qualifizierte elektronische Signatur"
> >> nach Signaturgesetz als Unterschrift gültig, sofern nicht
> >> ausdrücklich eine eigenhändige verlangt ist.
Ja, aber auf Unterschriften kommt es hier nicht an wenn der Urheber der
WE klar erkennbar und unstrittig ist.
> > da kann man sich diesen Blödsinn mit dem E-Mail Fuß sparen, in dem
> > man darauf hinweist, dass die Mail vertrauliches enthalten könne.
Diese Footer sind eh reiner Datenmüll weil irrelevant. Egal waß jemand
in seine Signatur für einen Psalm reinschreibt: Das ist DESSEN
Willenserklärung. Da ich als Empfänger dieser WE sowieso nicht zustimme
gibt es auch keine zwei übereinstimmende WEs. Und damit gibt es keinen
Vertrag. Also kann der Absender reinschreiben daß ich die Strasse mit
der Zahnbürste zu putzen habe wenn ich jemanden was vom Inhalt der mail
erzähle. Na und? Da ich dem nicht zugestimmt habe ist das alles nur
Datenschrott.
Diese Signaturen sind reiner Müll. Schade um den Strom drin.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Heinlein
--
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