[Postfixbuch-users] Postfixbuch Kapitel 21.3.2
Michael Nausch
michael at nausch.org
Fr Jan 16 11:22:37 CET 2009
Griasde Peer,
On Fri, 16 Jan 2009, Peer Heinlein wrote:
> Muß es auch nicht. Es muß "sanktioniert" werden wenn ein Verstoß
> offenkundig wird.
Genau um den Punkt geht es uns.
>> 1) Muss diese Nachricht aber dennoch zugestellt werden, da es sich
>> ja um eine "uns anvertraute Sendung" handelt? (§206 StGB 2.2.)
>
> Gute Frage -- die für mich wieder mal nur zeigt, daß Tagging und
> Mailquarantänen einfach nur Quark sind und viel zu viele Probleme
> machen. Hättest Du die Mail rejectet, dann hättest Du das Problem
> nicht.
Tja, ganz klar, dem SPAM einliefernden System wird ja mit 'nem 550er vor's
Schienbein getreten. Nur ist es so, dass der externe Postfix eine Mail
annimmt und an ein weiteren Postfix weiterreicht, der dann die Viren- und
Anhangsprüfung vornimmt. Und genau hier kann es aber wünschenswert sein,
eine Quarantäne vorzuhalten. Denn die Zweifelhafte eMail hat ja das
"Firmengelände bereits betreten" und was nun, rejecten vom zweiten MTA
geht ja nicht mehr wegen " Unterdrückung einer uns anvertrauen Sendung".
Und hier fangen dann die Schei**probleme an, die unser Gewissen hier
belasten.
> Im Prinzip gleiche Antwort wie oben. Ich würde ein "Löschen" jedoch
> vermutlich als nicht zulässig ansehen.
Sehen wir auch so.
> Das ist zumindest das, was meine Oma als moralische Instanz urteilen
> würde (und Juristen fragen in solchen Dingen gerne ihre Oma als
> moralische Instanz mit gesundem Menschenverstand).
Ach, das ist genau der Humor, den ich auch im Postfixbuch so gerne
zwischen den Zeilen lese! ;)
>> 3) Wie lange sind derartige eMails aufzubewahren?
>
> Na wenn die Sachlage klar ist: Gar nicht. Entweder Du stellst sie zu,
> oder Du löschst sie oder Du bounct sie. In jedem Fall gibt's da keinen
> Grund für eine Aufbewahrung -- was sollst Du damit?
Na ja, den betreffenden MA erreiche ich nicht, also muss ich sie aufheben,
denn wegwerfen, da sind wir uns ja einig, geht nicht. Ich will Sie ja
nicht archivieren.
> Ich würde sie nicht löschen.
O.K., auch akzeptiert.
> Wenn überhaupt, dann an den Absender zurück als unzustellbar bouncen. An
> das legitime Interesse des Absenders muß man ja auch mal denken.
O.K., wir werden das bei Redesign der Mailinfrastruktur in unsere
Diskussion mit aufnehmen.
> Ich würde den Kollegen ordentlich verwarnen, die ganze
> Sache klarstellen und ihm die Mail aushändigen.
Aiushändigen, das ist das was wir bis dato nicht machten, aber sicherlich
zukünftig werden "machen lassen".
> Aber noch ein wichtiger Gedankengang: Das ganze ist eigentlich keine
> Sache des Admins.
FULLACK!
> Diese Geschichte ist Sache des IT-Leiters, eines
> Mitglieds der Geschäftsführung und/oder der Personalabteilung. Der
> Admin selber hat sich aus dem Spiel rauszuhalten und ist auch nicht
> kompetent und beauftragt hier irgendwelche Aktionen draus zu machen.
Tja, leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass hier "persöhnliche
Interessen" einiger, eine Tollerierung bestimmter Nutzer ermöglichte und
anwies. Wobei wir damit beim "Szenario 1" Postfixbuch - Seite 629 -
erster Absatz - wären. ;(
> Ich würde diese Entscheidung dazu ganz klipp und klar nach oben abgeben.
> Das gehört nicht zum Aufgabengebiet eines Admins
O.K. guter Input, den wir beherzigen werden!
> (es sei denn, Du bist jetzt der IT-Leiter aufwärts).
Nein, Danke!
Peer, vielen Dank für Deine Ausführungen!
So und nun noch einen schönen Gruß von Deinem besondern Freund aus Kapitel
8.6 (Abbildung 8.3) Seite 209:
"In Deiner Signatur verweist Du auf eine Veranstaltung in 2008!"
Klaus der Spammer, wird Dich besuchen kommen! :)
Bis dann!
Viele Grüße,
Michael
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