[Postfixbuch-users] Strafbarkeit von DNSBL

Matthias Houdek linux at houdek.de
Mi Nov 16 14:32:52 CET 2005


Hallo Robert Felber, hallo auch an alle anderen

Am Mittwoch, 16. November 2005 13:52 schrieb Robert Felber:
> On Wed, Nov 16, 2005 at 12:49:22PM +0100, Peer Heinlein wrote:
> > Am Mittwoch 16 November 2005 10:34 schrieb Alexander Sobottka:
> >
> > einigen; er vertrat die Auffassung die Mail sei übertragen und
> > damit anvertraut worden, ich vertrete strikt die Auffassung, daß
> > mit 4xx und 5xx abgelehnte Mails ja explizit NICHT übertragen
> > worden sind, geschweige denn, daß jemand darauf vertrauen kann, daß
> > ich eine Mail zustelle, wenn ich sie ja gerade mit 4xx 5xx ablehne.
> > Damit ist dann aber auch nicht der hier geschützte Vertrauensbruch
> > gegeben und §206 greift damit nach meiner Überzeugung definitiv
> > nicht bei RBL & Co. Das sehen bis auf wenige Mindermeinungen auch
> > 95% aller Juristen so; den anderen 5% schiebe ich "mangelndes
> > technisches Verständnis des SMTP-Protokolls" in die Schuhe und
> > behaupte, sie haben den 4xx und 5xx nicht kapiert.
>
> Auch mein Menschenverstand sagt mir, dass ein 4xx/5xx aufgrund
> technischer Gegebenheiten legititm ist, wobei im Grunde (also um
> Erbsen zu zaehlen) der MTA Administrator dafuer Sorge zu tragen hat,
> dass keine Maengel auftreten wie "Festplatte voll". Ausser die
> Kapazitaet ist vertraglich beschraenkt, was i.d.R. der Fall ist.
> Nehmen wir als Beispiel einen Unfall aufgrund nicht korrekt
> befuellter Reifen - und das kurz nach einer HU. Vergleichen wir die
> nicht korrekt/ausreichend gewartete Platte/Server und den Reifen ist
> es zwar ein Apfel und eine Birne, beide sind jedoch faul und fuehren
> zu Problemen entweder fuer MTA Admin oder HU Dienstleister - ausser
> beide weisen ausdruecklich darauf hin, wie gesagt i.d.r. wird dies
> gemacht.
>
> Heist also, auch ein 4xx/5xx aufgrund mangelnder Wartung bzw. nicht
> ausreich- ender Sorgfalt kann zu Problemen fuehren. Im Falle von
> fremden RBLs reicht die Sorgfalt nicht mehr aus, da weder
> qualifiziert noch authorisiert wurde. Das heist, der MTA
> Administrator muss darauf hoffen, dass die RBL Betreiber Sorgfalt
> walten lassen - damit kann er sich jedoch nicht _seiner_
> Sorgfaltspflicht entziehen.
>
> Und, auch wenn eine Unzustellbarkeits-Notifizierung an den Absender
> geschickt wird, ist IMHO die Mail unterdrueckt, da der Absender keine
> E-Mail maessige Chance hat, den Empfaenger zu erreichen. Heist, im
> schlimmsten Fall kommen Schadensersatzklagen im Falle von
> Terminsachen. Zwar wurde nicht vorsaetzlich unterdrueckt, aber es
> oblag dem MTA Administrator des Servers auf dem eingeliefert werden
> sollte die Mail anzunehmen - oder eben die Annahme und somit
> Auslieferung zu unterdruecken - und dies anhand nicht-technischer und
> nicht authorisierter Entscheidungsgruende.

Nun ja, das sind allerdings keine strafrechtlichen Belange. Die 
Haftungsfrage stellt sich hier allerdings. Wobei auch da in letzter 
Zeit vermehrt eigenartige Urteile aufgetreten sind: z.B. wurde einem 
Fahrer eines an einer Ampel stehenden Autos bei einem Auffahrunfall 
eine Mitschuld (und damit Mithaftung) von 20% (IIRC) angelastet. Diese 
resultiere nach Auffassung des Richters aus dem allgemeinen 
Gefährdungspotential eines Autos im Straßenverkehr.

Übertragen auf Kommunikationssysteme könnte das bedeuten, dass man 
selbst (zumindest anteilig) Schuld ist, wenn man so ewas nutzt ? 

-- 
Gruß
                MaxX

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