[Postfixbuch-users] Strafbarkeit von DNSBL
    Robert Felber 
    r.felber at ek-muc.de
                  
    Mi Nov 16 15:10:24 CET 2005
    
    
On Wed, Nov 16, 2005 at 02:32:52PM +0100, Matthias Houdek wrote:
> Übertragen auf Kommunikationssysteme könnte das bedeuten, dass man 
> selbst (zumindest anteilig) Schuld ist, wenn man so ewas nutzt ? 
*shrug* Problem an der Sache ist, man hat als MTA Administrator auf jeden Fall
erstmal ein Brett vorm Kopf und kann seiner eigentlichen Arbeit nicht mehr
nachkommen da eben Stress pur - und den Stress kann man sich i.d.R. sparen
indem man irgendwas unterschriftlich hat. Selbst bei Klicks und Passwoertern
und SSL sehe ich noch keine rechtsgueltige Unterschrift - ausser ich 
unterschreibe mit einem SSL Zertikat das bei der Meldestelle auf meine Person
oder eben bei einer staatlichen Institution im Zusammenhang mit meiner 
handschriftlichen oder biometrischen Unterschift hinterlegt ist ;)
Ich meine - wie einfach ist es fuer einen Datenbank Administrator fuer Kunden
X einfach mal eine Option in seinem Account zu setzen. Und witzigerweise
ist der Kunde bzw. Staatsanwalt in der Nachweispflicht wenn er Anzeige wegen 
Betrug stellt  - und den Nachweis zu stellen duerfte sehr sehr schwer fallen ;) 
-- 
    Robert Felber (PGP: 896CF30B)
    Munich, Germany
    
    
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