[Postfixbuch-users] Strafbarkeit von DNSBL

Robert Felber r.felber at ek-muc.de
Mi Nov 16 13:52:08 CET 2005


On Wed, Nov 16, 2005 at 12:49:22PM +0100, Peer Heinlein wrote:
> Am Mittwoch 16 November 2005 10:34 schrieb Alexander Sobottka:

> einigen; er vertrat die Auffassung die Mail sei übertragen und damit 
> anvertraut worden, ich vertrete strikt die Auffassung, daß mit 4xx und 
> 5xx abgelehnte Mails ja explizit NICHT übertragen worden sind, 
> geschweige denn, daß jemand darauf vertrauen kann, daß ich eine Mail 
> zustelle, wenn ich sie ja gerade mit 4xx 5xx ablehne. Damit ist dann 
> aber auch nicht der hier geschützte Vertrauensbruch gegeben und §206 
> greift damit nach meiner Überzeugung definitiv nicht bei RBL & Co. Das 
> sehen bis auf wenige Mindermeinungen auch 95% aller Juristen so; den 
> anderen 5% schiebe ich "mangelndes technisches Verständnis des 
> SMTP-Protokolls" in die Schuhe und behaupte, sie haben den 4xx und 5xx 
> nicht kapiert.

Auch mein Menschenverstand sagt mir, dass ein 4xx/5xx aufgrund technischer
Gegebenheiten legititm ist, wobei im Grunde (also um Erbsen zu zaehlen) der
MTA Administrator dafuer Sorge zu tragen hat, dass keine Maengel auftreten wie
"Festplatte voll". Ausser die Kapazitaet ist vertraglich beschraenkt, was
i.d.R. der Fall ist. Nehmen wir als Beispiel einen Unfall aufgrund nicht 
korrekt befuellter Reifen - und das kurz nach einer HU. Vergleichen wir die 
nicht korrekt/ausreichend gewartete Platte/Server und den Reifen ist es zwar 
ein Apfel und eine Birne, beide sind jedoch faul und fuehren zu Problemen 
entweder fuer MTA Admin oder HU Dienstleister - ausser beide weisen 
ausdruecklich darauf hin, wie gesagt i.d.r. wird dies gemacht.

Heist also, auch ein 4xx/5xx aufgrund mangelnder Wartung bzw. nicht ausreich-
ender Sorgfalt kann zu Problemen fuehren. Im Falle von fremden RBLs reicht
die Sorgfalt nicht mehr aus, da weder qualifiziert noch authorisiert wurde. 
Das heist, der MTA Administrator muss darauf hoffen, dass die RBL Betreiber
Sorgfalt walten lassen - damit kann er sich jedoch nicht _seiner_ 
Sorgfaltspflicht entziehen.

Und, auch wenn eine Unzustellbarkeits-Notifizierung an den Absender geschickt 
wird, ist IMHO die Mail unterdrueckt, da der Absender keine E-Mail maessige
Chance hat, den Empfaenger zu erreichen. Heist, im schlimmsten Fall kommen
Schadensersatzklagen im Falle von Terminsachen. Zwar wurde nicht vorsaetzlich
unterdrueckt, aber es oblag dem MTA Administrator des Servers auf dem 
eingeliefert werden sollte die Mail anzunehmen - oder eben die Annahme und somit
Auslieferung zu unterdruecken - und dies anhand nicht-technischer und nicht 
authorisierter Entscheidungsgruende.

Aber wie gesagt, das ist in etwa das, was ich an Ausfuehrungen eines Richters
erwarte (laut Murphys Law). Und nicht meine eigene Ueberzeugung.



 
-- 
    Robert Felber (PGP: 896CF30B)
    Munich, Germany



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users