[Postfixbuch-users] archivierung per gesetz

Conny Klemm conny.klemm at gmail.com
So Dez 4 10:00:21 CET 2005


Am 04.12.05 schrieb Ralf Prengel <ralf.prengel at rprengel.de>:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Letzlich kann ich dir nur raten:
> 1)
> Der Budget-Verantwortliche soll sagen "yeap. will ich"

Ja er will

> 2)
> Ein Unternehmen mit entsprechenden Referenzen wird beauftragt. Die
> Aufgabenstellung kann man nicht mal eben nebenbei lösen.

So etwas soll es ja aus der Box geben angeblich

> Ggf. erledigt sich das Thema ja wenn klar wird wie teuer
> revisionssichere Archivierung ist.

Glaube ich nicht.

Mir geht es letztlich um Rechtssicherheit.
Klar Finananzamt ist kein Gericht. Keiner kann ausschließen, das ein
Mitarbeiter irgendwas per Mail bestellt oder Anweisung gibt, die
später in einen Rechtsstreit enden. Deshalb gibt es ja die Vorschrift.
Und da reicht das gedruckte nicht aus.

Typische Bespiel:
Chef will das du 10000 Tonnen Sand kaufst bei Müller und das ganze
sagt er dir per Mail. Gut du machst das. Nach zwei Jahren stellt sich
heraus, das die Ware Schrott ist. Er fragt warum du denn bei Müller
gekauft hast, das hat er doch nie gewollt.

Nochmal eine ausgedruckte Email reicht nicht. Das original muß her aus der EDV.
Hiermal ein Bericht  der auch bei uns für die Diskussion sorgte.
http://www.tecchannel.de/storage/server/402304/

Conny Klemm



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users