[Postfixbuch-users] archivierung per gesetz

Robert Felber r.felber at ek-muc.de
So Dez 4 10:24:44 CET 2005


On Sun, Dec 04, 2005 at 10:00:21AM +0100, Conny Klemm wrote:
> Typische Bespiel:
> Chef will das du 10000 Tonnen Sand kaufst bei Müller und das ganze
> sagt er dir per Mail. Gut du machst das. Nach zwei Jahren stellt sich
> heraus, das die Ware Schrott ist. Er fragt warum du denn bei Müller
> gekauft hast, das hat er doch nie gewollt.

Cool. Und was, wenn dir Chef muendlich ne Anweisung gibt? Die ist aus bindend.
Und wo ist da nun ein riesen Problem BCC Archiv aufzusetzen? Das groesste 
Problem ist, auf was und via welchem Medium du archivierst, ob du dir einen 
Bandwechsler kaufst, oder ein Angestellter taeglich das Band wechseln muss und 
ins Archiv stellen muss. Bandlaufwerke gibts guenstige, automatisierte 
Bandwechsler sind bischen teurer und ist nix fuer mal nebenbei. Es gibt
auch Systeme die aus div. DMS die Druckdaten (Rechnungen) gleich mit ins 
Archiv schieben.

Und, sofern Anweisungen unterschriftlich sind, reicht der Ausdruck voellig.
Mach's mal bitte nicht all zu kompliziert als es ist.

Und vor allem: immer den Weg des geringsten Aufwandes gehen.

Wenn Cheffe rechtssicherheit bei Anweisungen haben will, aber wenig Aufwand,
dann muss er in den sauren Apfel beissen und Anweisungen unterschriftlich
in Papierform geben und seine Ordner pflegen. Das laeuft bei unserem Chef nicht
anders.




-- 
    Robert Felber (PGP: 896CF30B)
    Munich, Germany



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