AW: AW: Sammelaccount mit irrefuehrender Namensgebung

Uwe Kielgas listen at kielgas.org
Mo Mär 30 13:51:02 CEST 2020


> Uwe Drießen <driessen at fblan.de> hat am 30. März 2020 um 13:31 geschrieben:
> 

> 
> Woher weiß denn der Mitarbeiter das es das Mailkonto Geschaeftsführer gibt und das er sich dorthin wenden muss ? 

Das wurde an alle Mitarbeiter*_Innen kommuniziert, aber nicht, wer sich dahinter verbirgt.

> Die Haftung liegt bei dem der das Konto nutzt. 
> Wenn derjenige feststellt das diese Mail nicht für Ihn bestimmt war dann muss derjenige dafür sorge tragen das der Absender darüber informiert wird. 
> Hier gilt dasselbe was auch für "Briefpost" gilt 

Das ist ein Ansatz.

> > Ob ich mich dabei schuldig mache oder nicht ist für mich eigentlich nur ein
> > Nebenaspekt.
> > Mich würde interessieren, ob ich diese Anweisung verweigern kann, wegen
> > eines Rechtsverstoßes.
> 
> Wenn du den Personen weisungsgebunden unterstellt bist kannst du dich nicht weigern aber du kannst die Anforderung schriftlich einfordern (könnte auch verweigert werden) dann musst du es selbst dokumentieren wann wer das von dir verlangt hat. 
> Wer darauf zugegriffen hat und die Mails abgeholt hat lässt sich auch danach noch herausfinden.
> 
> > 
> > Wie gesagt, den Justitiar kann ich nicht fragen ;-)
> 
> Frag mal den von der Gewerkschaft :-) 
> Vor Gericht und auf Hoher See ....
> 
> Abwarten ob es dazu Grundsatzurteile gibt. 
> 
ja, danke für die Antworten. Ich habe den GF schon darauf aufmerksam gemacht, dass er da mal nachfragen soll 
>
-- 

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kielgas
https://www.kielgas.org

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