AW: AW: Sammelaccount mit irrefuehrender Namensgebung
Uwe Drießen
driessen at fblan.de
Mo Mär 30 13:31:33 CEST 2020
Im Auftrag von Uwe Kielgas
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> Das wäre ja ok, aber das Konto heißt geschaeftsfuehrer und der GF
> bekommt die Mails nicht.
> Wenn nun ein(e) Mitarbeiter*_In eine Mail an den GF schicken will und die
> o.g. Adresse wählt, kommt die Mail an Personen, die überhaupt nicht
> adressiert sind.
Woher weiß denn der Mitarbeiter das es das Mailkonto Geschaeftsführer gibt und das er sich dorthin wenden muss ?
Die Haftung liegt bei dem der das Konto nutzt.
Wenn derjenige feststellt das diese Mail nicht für Ihn bestimmt war dann muss derjenige dafür sorge tragen das der Absender darüber informiert wird.
Hier gilt dasselbe was auch für "Briefpost" gilt
Kommt die auf den falschen Schreibtisch .... dann hat der die Verantwortung der sie öffnet nicht der Briefträger :-) .
Selbst wenn der Briefträger die Post für jemand anderes in den Briefkasten wirft darfst du als falscher Empfänger die Post nicht öffnen und bist sogar verpflichtet vor der Öffnung zu Prüfung ob der Brief denn auch wirklich für dich ist
Der Briefträger wird erst wieder verantwortlich wenn die Post ihm wieder übergeben wird. (von den besonderen rechtsrelevanten Sonderzustellformen mal abgesehen)
Ruft mich eine Firma (der verantwortliche) an ich soll ihr ein Mailkonto mit Namen xy einrichten dann mache ich das und teile demjenigen die Zugangsdaten mit.
In der Regel haben die auch selbst Zugriff auf die Einrichtung und es sind 2 oder 3 dafür zuständig die das dürfen. (als Provider bin ich da erstmal raus)
> Ob ich mich dabei schuldig mache oder nicht ist für mich eigentlich nur ein
> Nebenaspekt.
> Mich würde interessieren, ob ich diese Anweisung verweigern kann, wegen
> eines Rechtsverstoßes.
Wenn du den Personen weisungsgebunden unterstellt bist kannst du dich nicht weigern aber du kannst die Anforderung schriftlich einfordern (könnte auch verweigert werden) dann musst du es selbst dokumentieren wann wer das von dir verlangt hat.
Wer darauf zugegriffen hat und die Mails abgeholt hat lässt sich auch danach noch herausfinden.
>
> Wie gesagt, den Justitiar kann ich nicht fragen ;-)
Frag mal den von der Gewerkschaft :-)
Vor Gericht und auf Hoher See ....
Abwarten ob es dazu Grundsatzurteile gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Drießen
--
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