Sammelaccount mit irrefuehrender Namensgebung
Gunther Nitzsche
gnitzsche at netcologne.de
Mo Mär 30 13:19:14 CEST 2020
Hi,
geschaeftsfuehrer ist ja erstmal nur ein Name .. Glaube
nicht, dass juristisch etwas dagegen spricht. Gäbe ja auch
Geschaeftsfuehrung at .. Vorstand at .. Leitung at .. CEO at ..
Ich denke nicht dass irgendwo hinterlegt ist, dass
diese Funktionsbezeichnung zwingend an dieses Mailkonto
gekoppelt ist.
Vorschlag: Du richtest das Konto ein
"Wie gewünscht bestätige ich die Einrichtung ..
"
und schickst diese Bestätigung in Cc an den eigentlichen
Geschäftsführer.
Mögen die sich dann kloppen:)
Gruß
Gunther
Am 30.03.2020 um 12:44 schrieb Uwe Kielgas:
>> Uwe Drießen <driessen at fblan.de> hat am 30. März 2020 um 12:08 geschrieben:
>>
>>
>
> Moin,
>
> vielen dank für Deine Antwort.
>
>> Das musst du den Justiziar der Firma fragen :-)
>
> Gute Antwort, die Vorgabe kam ja von Justitiar und ich bin mir nicht sicher, ob er rechtskonform handelt ;-)
>
>> Du könntest auch ein Konto "GF@" einrichten und an die beiden weiterleiten.
>> Wem die das Konto zur Kommunikation bekannt machen und was darüber gesendet wird ....
>>
>
> Das wäre ja ok, aber das Konto heißt geschaeftsfuehrer und der GF bekommt die Mails nicht.
> Wenn nun ein(e) Mitarbeiter*_In eine Mail an den GF schicken will und die o.g. Adresse wählt, kommt die Mail an Personen, die überhaupt nicht adressiert sind.
> Ob ich mich dabei schuldig mache oder nicht ist für mich eigentlich nur ein Nebenaspekt.
> Mich würde interessieren, ob ich diese Anweisung verweigern kann, wegen eines Rechtsverstoßes.
>
> Wie gesagt, den Justitiar kann ich nicht fragen ;-)
>
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