AW: Rechtliche Übergang der e-Mails und Filterung

Uwe Drießen driessen at fblan.de
Fr Mär 8 21:27:39 CET 2019


Im Auftrag von Martin Steigerwald
> 
> Demnach wäre, was Microsoft mit Office 365 meiner Erfahrung nach mit der
> Spam Quarantäne macht, rechtswidrig in Deutschland:
> 
> - Von Spam-Mails, wo sich der (IMHO extrem ineffizient arbeitende) nicht
> sicher ist, erfahre ich erst in eine Spam-Quarantäne-Nachricht am
> *nächsten* Tag.
> 
> - Diese Mail enthält nur Links, einerseits Microsoft mit zu teilen, die
> Mail sei kein Spam und sie damit trainieren zu lassen, was meiner
> Erfahrung nach schlicht nichts bringt, und andererseits die Mail doch
> noch zuzustellen.
> 
> - Solche Mails in der Spam-Quarantäne hebt Microsoft auch nur 2 Wochen
> auf. Pech bei einem längerem Urlaub mit falschen Positiven, die älter
> als 2 Wochen sind. Die sind dann einfach *weg*.
> 
> - Und ja, es gibt falsche Positive. Selten, aber oft genug.
> 
> 

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Wer außerhalb der Deutschen Gerichtsbarkeit, der Europäischen DSVGO Mailprovider nutzt ist 2 mal mehr gefordert diese zu prüfen in wie weit alles den Vorschriften entspricht 
 
In dem Fall haftet ganz klar der Empfänger und seine Empfangsgehilfen.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Drießen
--
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