AW: Rechtliche Übergang der e-Mails und Filterung
Uwe Drießen
driessen at fblan.de
Fr Mär 8 21:27:39 CET 2019
Im Auftrag von Martin Steigerwald
>
> Demnach wäre, was Microsoft mit Office 365 meiner Erfahrung nach mit der
> Spam Quarantäne macht, rechtswidrig in Deutschland:
>
> - Von Spam-Mails, wo sich der (IMHO extrem ineffizient arbeitende) nicht
> sicher ist, erfahre ich erst in eine Spam-Quarantäne-Nachricht am
> *nächsten* Tag.
>
> - Diese Mail enthält nur Links, einerseits Microsoft mit zu teilen, die
> Mail sei kein Spam und sie damit trainieren zu lassen, was meiner
> Erfahrung nach schlicht nichts bringt, und andererseits die Mail doch
> noch zuzustellen.
>
> - Solche Mails in der Spam-Quarantäne hebt Microsoft auch nur 2 Wochen
> auf. Pech bei einem längerem Urlaub mit falschen Positiven, die älter
> als 2 Wochen sind. Die sind dann einfach *weg*.
>
> - Und ja, es gibt falsche Positive. Selten, aber oft genug.
>
>
You get for what you pay
Wer außerhalb der Deutschen Gerichtsbarkeit, der Europäischen DSVGO Mailprovider nutzt ist 2 mal mehr gefordert diese zu prüfen in wie weit alles den Vorschriften entspricht
In dem Fall haftet ganz klar der Empfänger und seine Empfangsgehilfen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Drießen
--
Software & Computer
Netzwerke, Server.
Wir vernetzen Sie und Ihre Rechner !
Uwe Drießen
Lembergstraße 33
67824 Feilbingert
Tel.: 06708660045
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users