[Postfixbuch-users] rechtliche Frage - Empfang für einzelne Absender sperren ?!

Ringen, Dieter (ZPD Dez. 42.5 - Zentrale Systeme) dieter.ringen at polizei.niedersachsen.de
Do Jun 11 09:10:30 CEST 2015


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unterdruecken-von-E-Mail-kann-strafbar-sein-132489.html

Dazu dürfte Peer aber auch Ausführungen haben.

mit freundlichem Gruß

Dieter Ringen
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen ( ZPD NI )
Dezernat 42.5.3 - IT - Infrastruktur
Tel: 0511 9695 -7653
Fax: 0511 9695-7929
mailto:dieter.ringen at polizei.niedersachsen.de


Am 11.06.2015 08:52, schrieb Dr.Peer-Joachim Koch:
> Hallo,
> 
> ich habe folgende Frage. Bei uns wurde eine Person bedroht. Unter anderem
> wurde gedroht  persönliche Dinge bei uns im Haus (Mailingliste bzw. an
> alle Adressen)
> zu senden. Die Person hat eine Strafanzeige (Aktenzeichen habe ich
> nicht) gestellt und
> in diesem Zusammenhang gebeten alle e-Mails die vom Beschuldigten (der
> bekannt ist) an unser
> Institut gesendet werden zu sperren.
> 
> Nach Rücksprache mit der GV haben wir das realisiert. Nun gibt es die
> Diskussion,
> darf man das überhaupt, wenn ja wann ...
> Und damit es nicht zu einfach wird, private Nutzung der eMails ist
> natürlich ausdrücklich
> erlaubt.
> 
> Also mich würde interessieren:
> 
> a) Was ist in diesem Zusammenhang klar gesetzlich geregelt ?
> 
> b) Was kann die Geschäftsführung bestimmen ?
> 
> Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Intern kursieren schon
> sehr unterschiedliche Ansichten. Viellicht hat ja jemand andere
> Beispiele aus der Praxis..
> 
> p.s. Mir ist auch klar, dass eine solche Sperre in 0,1 sek. umgangen
> werden kann
> indem man eine andere Absendeaddresse verwendet, das ist aber nicht die
> Frage ;)
> 
> 
> 



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