[Postfixbuch-users] rechtliche Frage - Empfang für einzelne Absender sperren ?!

Dr.Peer-Joachim Koch pkoch at bgc-jena.mpg.de
Do Jun 11 08:52:01 CEST 2015


Hallo,

ich habe folgende Frage. Bei uns wurde eine Person bedroht. Unter anderem
wurde gedroht  persönliche Dinge bei uns im Haus (Mailingliste bzw. an 
alle Adressen)
zu senden. Die Person hat eine Strafanzeige (Aktenzeichen habe ich 
nicht) gestellt und
in diesem Zusammenhang gebeten alle e-Mails die vom Beschuldigten (der 
bekannt ist) an unser
Institut gesendet werden zu sperren.

Nach Rücksprache mit der GV haben wir das realisiert. Nun gibt es die 
Diskussion,
darf man das überhaupt, wenn ja wann ...
Und damit es nicht zu einfach wird, private Nutzung der eMails ist 
natürlich ausdrücklich
erlaubt.

Also mich würde interessieren:

a) Was ist in diesem Zusammenhang klar gesetzlich geregelt ?

b) Was kann die Geschäftsführung bestimmen ?

Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Intern kursieren schon
sehr unterschiedliche Ansichten. Viellicht hat ja jemand andere 
Beispiele aus der Praxis..

p.s. Mir ist auch klar, dass eine solche Sperre in 0,1 sek. umgangen 
werden kann
indem man eine andere Absendeaddresse verwendet, das ist aber nicht die 
Frage ;)

-- 
Danke,
     Peer
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