[Postfixbuch-users] Rechte am E-Mail Content

Fred Ockert m.ockert at bss-services.de
Fr Jan 14 09:35:17 CET 2011



Robert Felber schrieb:
> On Thu, Jan 13, 2011 at 02:45:50PM +0100, Peer Heinlein wrote:
>> Am Donnerstag, 13. Januar 2011, 14:19:30 schrieb Leo Unglaub:
>>
>>> Person A und Person B haben einen E-Mail wechsel. Dann veröffentlicht
>>> Person B den E-Mail Verkehr in einem Forum ohne das Person A das weiß.
>>> Ist das erlaubt oder nicht?
>>
>> Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
>
> Sorry, wie steht es um informelle Selbstbestimmung (zumindest was evtl.
> personenbezogene Daten angeht). Auch ist mir neu, dass ein nicht
> in der oeffentlichkeit stehender Buerger hinnehmen muss, dass seine
> vertraulich/privatsphaerlich mitgeteilten Worte (wenn auch auf
> Postkartenniveau) veroeffentlicht werden.


Du meinst, was du selbst verbreitest ist geschützt ? Vertraulich ist 
eigentlich nur; wenn es vorher abgemacht ist, oder durch 
Rechtsgeschichten vorgeschrieben. Aus deiner Sicht müssen Zeitungen, 
Rundfunk usw. abgeschafft werden :)..oder sie werden zu 
"Verlautbarungsorganen"

>
> Anders: auch nicht an die Oeffentlichkeit adressierte Postkarte unterliegen
> mE nach dem Schutz der Privatsphaere.
>
> Das hat fuer mich auch was von der Vertraulichkeit des Wortes.



> Es gab dazu auch ein Urteil vom LG Koeln, Az 28 O 157/08.

das war wohl etwas spezieller....ich sehe nicht wirklich den Unterschied 
zwischen Gesprochenem und Geschriebenem...wenn es um Inhalt und 
(korrekter) Weitergabe geht. Persönlichkeitsrechte sind da sehr 
eingeschränkt wirksam (denke ich), weil du ja selbst die Quelle bist...

Peer hat es wohl gut formuliert: man darf alles machen, ausser es ist im 
Einzelfall verboten.

Der Rest ist Schall und Rauch... und die Rechtsanwalts- und andere 
Disclaimer... alles nur Theaterdonner


Fred
ps: ich vermute mal, alles was hier in der Liste steht ist 
uneingeschränkt öffentlich zitierbar...




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