[Postfixbuch-users] Rechte am E-Mail Content

Robert Felber robtone at ek-muc.de
Do Jan 13 16:24:34 CET 2011


On Thu, Jan 13, 2011 at 02:45:50PM +0100, Peer Heinlein wrote:
> Am Donnerstag, 13. Januar 2011, 14:19:30 schrieb Leo Unglaub:
> 
> > Person A und Person B haben einen E-Mail wechsel. Dann veröffentlicht
> > Person B den E-Mail Verkehr in einem Forum ohne das Person A das weiß.
> > Ist das erlaubt oder nicht?
> 
> Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.

Sorry, wie steht es um informelle Selbstbestimmung (zumindest was evtl.
personenbezogene Daten angeht). Auch ist mir neu, dass ein nicht
in der oeffentlichkeit stehender Buerger hinnehmen muss, dass seine
vertraulich/privatsphaerlich mitgeteilten Worte (wenn auch auf
Postkartenniveau) veroeffentlicht werden.

Anders: auch nicht an die Oeffentlichkeit adressierte Postkarte unterliegen
mE nach dem Schutz der Privatsphaere.

Das hat fuer mich auch was von der Vertraulichkeit des Wortes.

Es gab dazu auch ein Urteil vom LG Koeln, Az 28 O 157/08.


> (Nein, diese Antwort ist ernst gemeint und kein Witz oder doofer Spruch.)
>  
> > Ich weiß nicht wie die Rechtslage in diesem Fall ist, darf Person B das
> > machen? Oder hätte Person A von Anfang an darauf hinweißen müssen das
> > dies nicht veröffentlicht werden darf?
> 
> Selbst wenn A hingewiesen hätte, so hätte es auf jeden Fall einen wirksamen 
> VERTRAG zwischen A und B geben müssen, der ein Veröffentlichungsverbot 
> ausschließt.
> 
> Ob A "hingewiesen" hat ist also relativ egal, solange B nicht erkennbar dem 
> zugestimmt hat, denn zum Vertragsschluß gehören ZWEI Parteien mit einer 
> einander entsprechenden Willenserklärungen. Einseitig kann man keinen 
> Vertrag erklären.
> 
> Wenn A sagt: Ich schreib's Dir wenn Du die Klappe hälst.
> Und B antwortet: Okay, ich schweige
> Und A das dann mailt => Dann Veröffentlichungsverbot.
> 
> Oder wenn A/B eben anderweitige Verbote wie einen generellen NDA-Contract 
> haben.
> 
> > Wie gesagt, es geht um keinen konkreten Fall, sondern nur um die
> > theoretische frage. Denn ich denke Person B darf dfas veröffentlichen,
> > mein Kollege meint aber E-Mail und Briefwechsel unterliegen automatisch
> > dem Briefgeheimnis.
> 
> Das Briefgeheimnis schützt den Brief beim Transport (!) vor Einsichtnahme 
> Unbefugter. Das Briefgeheimnis ist erloschen, sobald ein Brief geöffnet ist 
> (vom Empfänger "entweiht" wurde).  Das Briefgeheimnis regelt nicht, was ein 
> Befugter (Absender/Empfänger) damit macht.
> 
> Insofern spielt hier das Briefgeheimnis keine Rolle.
> 
> (Juristen streiten dann noch darüber, ob das Briefgeheimnis noch gilt, wenn 
> die gelesene E-Mail weiterhin auf dem Server im Postfach liegt -- spielt 
> hier keine Rolle, da B ja als Empfänger veröffentlicht.)
> 
> Peer
> 
> 
> 
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