[Postfixbuch-users] [OT] Arbeitgeber darf an Postfach ran
Driessen
driessen at fblan.de
Fr Aug 5 16:49:27 CEST 2011
On Behalf Of Sandy Drobic
>
> On 05.08.2011 12:02, listacc at gmx.de wrote:
> > Hallo,
> >
> > Peer hat in seinen Vorträgen und Schulungen ja regelmäßig betont, daß
> > Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Postfächer von Mitarbeitern nehmen
> > dürfen, wenn private Mailnutzung geduldet/erlaubt ist.
> >
> > Es gibt nun anscheinend ein aktuelles Urteil, nach dem der Zugriff in
> > bestimmten Fällen doch rechtmäßig ist:
> >
> > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Arbeitgeber-darf-auf-
> dienstliche-E-Mails-eines-Arbeitnehmers-zugreifen-1287540.html
>
> Es ist kein Urteil darüber, ob der Zugriff auf das Mailkonto rechtens ist,
> sondern nur, ob in einer Notlage der Zugriff das kleinere Übel ist und
> angesichts des drohenden Schadens für die Firma in Kauf genommen werden
> muss.
Wer als Mitarbeiter verhindern möchte das durch was auch immer private Mail
Header oder Absender vom Arbeitgeber gesichtet werden könnten legt sich ein
Privates Mailkonto wo auch immer zu.
Ich kenn zumindest keinen Mitarbeiter der seine Private Post zwischen den
Akten des Arbeitgebers aufbewahrt oder sogar darin abheftet.
Wer so auf die informelle Selbstbestimmung pocht der hat auch die Pflicht
alles so zu tun das er wirklich die Hoheit über seine Daten behält.
Bei der Post ist ja so das man anhand der Anschrift erkennen kann an wen und
ob privat oder geschäftlich. Dann müsste sogar das unterbunden werden
Ob das Urteil jetzt gut, schlecht oder dem geltenden Recht entspricht oder
was auch immer ist lasse ich außen vor.
Ich lasse nichts im Zugriffsbereich eines dritten liegen wodurch ich wo auch
immer in Verlegenheit kommen könnte oder was mir unangenehm wäre wenn
unbeteiligte Dritte davon Kenntnis erlangen würden.
Als Mitarbeiter habe ich an meinem Arbeitsplatz meine Arbeitskraft zu 100%
meinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und mich nicht mit privaten
Dingen zu beschäftigen(Notfälle wollen wir mal ausnehmen).
Ein Arbeitgeber zahlt ja auch 100% des vereinbarten Lohns an den Mitarbeiter
aus.
Von daher ist die strikte Trennung Privat und Geschäft notwendig und ein
Arbeitgeber tut gut daran private Nutzung nicht zu erlauben und bei Bedarf
auch zu unterbinden.
Ich finde da so manches ein bissel krank und nicht mit Verstand behandelt.
Zu Not holt man sich eine einstweilige Verfügung vom Gericht und geht mit
einem Gerichtsvollzieher an das Postfach dran (ob der Ahnung von der Materie
hat ist wieder eine andere Frage).
Ob das dann dadurch besser wird steht auch auf einem anderen Blatt.
Zumindest hat ein unbeteiligter Dritter ein Auge drauf geworfen und es
erlaubt oder auch nicht.*g
Mit freundlichen Grüßen
Drießen
--
Software & Computer
Uwe Drießen
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