[Postfixbuch-users] [OT] Arbeitgeber darf an Postfach ran

Sandy Drobic postfixbuch-users at drobic.de
Fr Aug 5 15:55:57 CEST 2011


On 05.08.2011 12:02, listacc at gmx.de wrote:
> Hallo,
> 
> Peer hat in seinen Vorträgen und Schulungen ja regelmäßig betont, daß
> Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Postfächer von Mitarbeitern nehmen
> dürfen, wenn private Mailnutzung geduldet/erlaubt ist.
> 
> Es gibt nun anscheinend ein aktuelles Urteil, nach dem der Zugriff in
> bestimmten Fällen doch rechtmäßig ist:
> 
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Arbeitgeber-darf-auf-dienstliche-E-Mails-eines-Arbeitnehmers-zugreifen-1287540.html

Es ist kein Urteil darüber, ob der Zugriff auf das Mailkonto rechtens ist,
sondern nur, ob in einer Notlage der Zugriff das kleinere Übel ist und
angesichts des drohenden Schadens für die Firma in Kauf genommen werden muss.

Zusätzlich wurde viel Wert darauf gelegt, dass wirklich nur die eine benötigte
Mail eingesehen und dies auch entsprechend mit Zeugen überprüft wurde.

> Bei uns in der Firma gibt es gerade einen entsprechenden Fall, bei dem ein
> Mitarbeiter im Urlaub und nicht erreichbar ist und wegen eines dringend
> benötigten Lizenzschlüssels trotz geduldeter privater Postfachnutzung auf
> sein Postfach zugegriffen werden soll. Nach der Heise-Meldung habe ich
> nicht die beste Position, mich dagegen zur Wehr zu setzen... wie handhabt
> ihr denn solche Fälle?

Zuerst solltest du sicherstellen, dass alle anderen Methoden versucht wurden.

- Den Absender bitten, die Email an eine andere Adresse zu schicken.
- Den Abwesenden bitten, die Email weiterzuleiten (Wenn Zugriff von extern aus
dem Urlaub z.B. möglich ist).
- Workaround suchen, um den Zeitraum bis zur Rückkehr des Mitarbeiters
einigermaßen zu überbrücken.

Etwas seltsam ist es ja schon, wenn ein Mitarbeiter "dringend" eine
Lizenz-Info braucht und der andere Mitarbeiter sie erhält und dann in Urlaub
geht. Hat der abwesende Mitarbeiter dann wirklich ordnungsgemäß den Vorfall
bearbeitet?

Wenn all dies nichts hilft, dann dokumentieren, dass es sich tatsächlich um
eine Notlage handelt und Schaden von der Firma abgewendet werden muss. Dies
sollte dann auch für dich ersichtlich sein, dass es eine Notlage ist. Wenn
hier kein offensichtlicher und beträchtlicher Schaden dargelegt werden kann,
würde ich mir dies überlegen.




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