[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle

Timo Schoeler timo.schoeler at riscworks.net
Di Mär 30 05:54:29 CEST 2010


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thus Peer Heinlein spake:
> Am Montag 29 März 2010 21:28:51 schrieb Michael Nausch:
> 
> 
>> Ein mir bekannte Vollhonks argumentierten sogar, man müsse die
>> Mailserverlogs 10 Jahre aufbewahren.  "... weil es könnte ja mal
>>  einer kommen und behaupten, da hätte er eine eMail geschickt." 120
> 
> Genau. Und daß der Klausi sich damals mit 17 mal 'nen Playboy im 
> Supermarkt gekauft hat wird bitte auch 20 Jahre aufgehoben für den Fall, 
> daß er das Heft mal umtauschen will.
> 
> Außerdem: Wer 'ne Mail schickt gehört sowieso fristlos entlassen. Wie 
> empörend: Kommt einer an und behauptet 'ne Mail geschickt zu haben. Ph!. 
> Ungeheuerlich!
> 
>>  Monate, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
>>
>> Na gut, der "beschlagtnahmt" ja auch ihm anvertraute eMails in einer
>> Dauerquarantäne über 12 Monate ohne dem Empfänger 'was zu sagen.
> 
> Das dürfte dann endgültig ein klassischer Fall des §206a StGB sein.
> 
>> Ich wollte nicht in dessen Verantwortung stehen, _D_A_S_ alles ist
>>  IMHO schon vorsätzlich volldämlich und im Grunde sollte man diese
>>  %&$!%&$§ dafür einsperren.
> 
> Wie gesagt: Alles weitere dazu regelt dann §206a StGB. Nicht nur Mails, 
> auch Admins können in Dauerquarantäne genommen werden.
> 
> Sorry, aber das ist und bleibt nunmal dann einfach eine STRAFTAT.  
> Betrug, Diebstahl oder Unterdrückung anvertrauter Nachrichten: Es ist 
> und bleibt 'ne Straftat! 
> 
> Und zu den Logfiles: Keine Ahnung, warum es den Leuten so schwerfällt zu 
> akzeptieren, daß das Datenschutzrecht (noch) tierisch restriktiv in 
> unserem Land ist und weiterhin der Grundatz gilt, daß personenbezogene 
> Daten grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen. Ist doch eigentlich 
> nicht so schwer zu kapieren und auch zu akzeptieren, oder?
> 
> Mitte der 80iger haben sie in Berlin noch die grünen Volkszählungsbögen 
> an die Mauer tapeziert, weil die statistische Erhebung anhand eines 
> Barcodes sortiert worden ist. Das war damals noch ein echter 
> Volksaufstand. 

Ja, Mitte der 80er. Da gab's eben noch nicht 25 Jahre panem et circensis
qua Kabelglotze, es gab noch (ich formuliere das jetzt mal vorsichtig)
die 'Systemkonkurrenz' durch die pöhsen Kommunisten und derlei mehr.

Heutzutage ist es gang und gäbe, wenn die Trulla von nebenan mit
Payback-Karte (wie Du unten erwähnst) jeden Scheiß bezahlt. Wenn Deine
14jährige Nachbarstochter die Bilder vom letzten Gang Bang bei StudiVZ
ablädt. Wenn Google StreetView mich dabei 'erwischt' hat, wie ich die
beste Freundin meiner Frau im Parkhaus auf dem Maserati ***********. Und
so weiter und so fort. Das artet hier ja beinahe in eine
rechtsphilosophische Frage aus, wobei ich hier Herrn Strunk zitieren und
abwandeln möchte indem ich sage, daß Philosophie sowohl bei BWLern als
auch Juristen in etwa soviel zu suchen hat wie Mundartliches beim Sex.

> Auch wenn es viele Versuche gibt den Datenschutz fortlaufend auszuhölen: 
> Es lohnt sich, sich einfach mal die Kernaussagen des sogenannten 
> "Volkszählungsurteils" des Bundesverassungsgerichtes vor Augen zu 
> führen. 

Die Versuche müssen doch gar nicht gemacht werden; es wird einfach
gemacht. Ein Versuch setzt potentielles Scheitern voraus, was bei 'dem
Deutschen' (ich selbst nehme mich nicht als solcher wahr) einfach nicht
passiert. :)

> Übrigens war das bereits 1983:
> 
>> Wenn Bürger nicht mehr wissen, wer was wann über sie weiß, werden sie
>> versuchen, sich möglichst unauffällig zu verhalten. Das anbiedernde
>> "ich habe nichts zu verbergen" widerspricht dem Grundrecht der
>> eigenen Persönlichkeit: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt
>> unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des
>> Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und
>> Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus."
> 
> Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was die vor rund 30 
> Jahren bereits dazu urteilten. Und damals ging es um a) einen Bruchteil 
> der heutigen Datenmengen und auch um b) deutlich unsensiblere Daten.

Richtig. Aber, wie richtig bemerkt: Vor 30 Jahren. Vor 30 Jahren gab's
auch weit weniger HIV-Neuinfektionen, und Kinderspielzeug mit
Weichmachern, die carcinogen sind, wären überhaupt nicht bis nach Europa
gekommen, geschweige denn in Mengen verkauft worden.

Die Zeiten haben sich geändert.

> Und ich zitiere auch noch einmal kurz aus
> http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungs-Urteil
> 
>> Informationelle Selbstbestimmung bedeutet damit Herrschaft des
>> Betroffenen über alle Daten und jede Verwendung. Einschränkungen sind
>> nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig. Ausdrücklich stellte das
>> Bundesverfassungsgericht fest, dass es „kein belangloses Datum“ gebe.
>> Vielmehr bedürfe die Verwendung aller personenbezogenen Daten einer
>> besonderen Rechtfertigung.
> 
> [Man beachte die *** besondere *** Rechtfertigung! Es ist piepegal, ob 
> hier jemand behauptet mal 'ne Mail geschrieben zu haben!]
> 
> Heute ist fast jeder damit einverstanden daß über Monate hinweg völlig 
> rechtswidrig Buch darüber geführt wird, wer mit wem wie redet und was er 
> kommuniziert. Ich sach nur... "trallalalala.... die Gedanken sind 
> frei....trallalala...". Aber zum Glück gibt's ja Payback und Topfsets 
> als Belohnung für's Wuffi.

Bingo! Und das ist, dafür muß man kein 'Verschwörungstheoretiker' sein
oder sich sonstwie diffamieren lassen: It's part of the game, dude!

> Ergo: Ich für mich habe keinerlei Schwierigkeiten damit, gegen 
> selbstherrliche Admins, die sich über Grundrechte und Rechtsgrundsätze 
> mit Verfassungsrang (!) hinwegsetzen, mit aller Härte vorzugehen, um die 
> zur Raison zu bringen. Das ist für mich gerade wenn es dann tatsächlich 
> vorsätzlich geschieht irgendwann einfach nur noch (Klein?) Kriminalität.

Irgendwie bin ich versucht, Dir hier zu entgegnen, daß man die 'Kleinen'
mal wieder hängt und die 'Großen' laufenläßt. Es sind natürlich immer
alle vor dem Gesetz gleich, nur manche sind gleicher... ;)

> Peer

Timo (der von dieser Ära nunmal nichts hält)
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Version: GnuPG v1.4.5 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with CentOS - http://enigmail.mozdev.org/

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