[Postfixbuch-users] OT: öffnen von Post (gelbe und e-mail)

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Dez 15 15:04:04 CET 2010


Am Mittwoch 15 Dezember 2010 14:48:29 schrieb Dr.Peer-Joachim Koch:


> Jetzt wurde bei der normalen gelben Post von einiger Zeit
> per e-mail angekündigt: Jeder Brief, Post wird geöffnet.
> Es könnte ja etwas wichtiges (für das Institut) drin sein.

Hier gilt in der Tat der Grundsatz:

> Steht das Institut an erster Stelle -> wird geöffnet
> Steht die Person an erster Stelle und der Zusatz "privat" -->
> gilt es als privat.

Wobei das ohne "privat" ist, sondern eher einfach, wenn die Person an 
erster Stelle steht.

Idee dahinter:

Erste Zeile Institut, dann z.H.d Mitarbeiter. Aber Empfänger steht 
nunmal oben, also Insttitut und Mitarbeiternenneung ist "nachgeordnetes 
Routing".

Erste Zeile Name, dann an Mitarbeiter, aber anscheinend eben das 
Institut als Adresse, damit der Postbote weiß, wohin damit, quasi "c/o 
Institut".

Das ist ein GRUNDsatz.

Wenn natürlich zuerst das Institut steht, sich aus den Umständen heraus 
aber die Privatheit ergibt (große aufgemalte Herzen, ein zusatz "für 
mein Schatzimausi" oder eben auch hier ein explizites 
"Privat/persönlich), dann kann man sich natürlich NICHT darauf berufen, 
daß das Insitut zuerst stand.

Es geht halt darum: Wie mußte man das objektiverweise (!) verstehen?

> Nutzer XY ist seit 2 Jahren schon wieder in Übersee.
> Wir lehnen das mit dem Hinweis auf die private Nutzung prinzipiell
> ab. Ausser der Nutzer stimmt schriftlich zu.

Korrekt, korrekt, korrekt.

Ich predige seit jahren, daß die Chefs sich durch gemischte private 
Nutzung absolut angreif- und auch erpressbar machen.

Siehe dazu mein Rechtsfragen-Vortrag:

http://www.heinlein-support.de/upload/mk4/2-02_Rechtsfragen-fuer-
Postmaster.pdf
 
> Darf die Geschäftsführung (das Institut ist quasi selbstständig,
> d.h. der GD ist der König) die private Nutzung von heute auf morgen
> verbieten ?

Nein, siehe Vortrag.

Kann sie nicht, weil es defacto Bestandteil des Arbeitsvertrages wurde 
und damit nicht einseitig kündbar ist. Sie kann einen anderen 
Tarifvertrag aushandeln oder Änderungskündigungen versuchen.
 
> Muss da nicht auch der Betriebsrat gefragt werden ?
> (wurde allerdings bei der normalen Post auch schon nicht)

Ja, muß er, wenn vorhanden.
 
> Kommt mir hier alles etwas mergwürdig und unausgegoren vor.

Ja.
 
> Unsere zentrale Rechtsabteilung hält uns sowieso alle für
> Verbrecher, da kann man keine Infos einholen.

Wir bieten für sowas Beratungsworkshops an, zu denen man dann die 
Beteiligten mal an einen Tisch holt.

Achtung, wird aber unbequem und verursacht Hausarbeiten, wenn man das 
dann auch zu Konsequenzen führen will.
 
> Ist zwar alles ziemlich OT, aber vielleicht kennt der ein oder

Ich finde das 100% OnTopic. 

Peer

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