[Postfixbuch-users] Kurze Frage zu signierten E-Mails
Steffen Mutter
steffen at gnuher.de
Di Sep 1 12:40:31 CEST 2009
Moin!
Kai Fürstenberg schrieb:
>
> Dr.Peer-Joachim Koch schrieb am 01.09.2009 11:37:
>> kurze Frage: Bisher gelten (galten) nur FAX bzw. Einschreiben
>> vor Gericht, wenn man wichtige Dinge seinem Geschäftspartner mitteilen
>> wollte. (Fristen etc.)
>>
>> Hat sich mittlerweile irgend etwas getan, was signierte Mails angeht ?
>> Bisher hatten e-mails doch kaum mehr als informellen Charakter, oder ?
>
> Soweit ich weiß, ist eine "qualifizierte elektronische Signatur" nach
> Signaturgesetz als Unterschrift gültig, sofern nicht ausdrücklich eine
> eigenhändige verlangt ist.
>
Das ist so richtig. Dabei ist allerdings noch unklar, ob eine PGP/GPG
Signatur auch in Ordnung ist, oder ob es wirklich ein SMIME-Zertifikat
von einer Zertifizierungsstelle wie Verisign oder Thawte vonnöten ist.
Wichtige Dinge, die man mit einem Geschäftspartner über E-Mail
abwickelt, insbesondere vertrauliches, sollte man meiner Meinung nach
ohnehin nur verschlüsselt abwickeln, da kann man sich diesen Blödsinn
mit dem E-Mail Fuß sparen, in dem man darauf hinweist, dass die Mail
vertrauliches enthalten könne.
Ist das verschlüsselt (und signiert) kann das nur derjenige öffnen, für
den es auch bestimmt ist und es ist nach EU-Recht auch rechtsverbindlich.
Steffen
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