[Postfixbuch-users] Postfixbuch Kapitel 21.3.2
Michael Nausch
michael at nausch.org
Fr Jan 16 08:55:39 CET 2009
Grüß Dich Peer!
Ich hätte da mal eine klein aber feine Frage, die bei uns hier intensiv
diskutiert wird.
Offizielle Regelung: "Die Regelung ... untersagt generell die private
Nutzung des Mediums eMail".
Dies wird auch so "umgesetzt" - kann und wird aber auch aus
verständlichen Gründen nicht aktiv Kontrolliertr bzw. von BOfH's
"ausspioniert".
Nun kommt es aber ab und an vor, dass auf Grund von Policys in der
eingestzten Viruswall Nachrichten hängenbleiben, da diese z.B. zu groß für
die eingesetzte Scannerengine ist. Bei der Kontrolle des betreffenden
Systemes, wird natürlich die Ursache gesucht, was zu Folge hat, man muss
sich die eMail ansehen.
So und nun kommt unser "Problem": Wir stellen dabei fest, dass es sich um
eine eindeutige private Nachricht handelt. Tja, was nun?
Wir melden uns bei der betreffenden Person, und "klatschen ihm auf die
Patschehände" und verweisen auf die Hausregelung zum Verbot der privaten
Nutzung.
1) Muss diese Nachricht aber dennoch zugestellt werden, da es sich ja um
eine "uns anvertraute Sendung" handelt? (§206 StGB 2.2.)
2) Oder dürfen derartige Nachrichten gar gelöscht werden?
a) Mit Androhung beim Übeläter (wohl ja, oder)?
b) Ohne Ankündigung, da es eh verboten war?
3) Wie lange sind derartige eMails aufzubewahren?
O.K. so weit so gut vorab, den Rest klären wir dann im März! ;)
Pfiade,
Michael
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users