[Postfixbuch-users] Mal wieder rechtliche Fragen zu Emails
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Sep 17 19:48:32 CEST 2008
Am Mittwoch, 17. September 2008 schrieb Frank Fiene:
> 1.) Wir haben ja gelernt (unter anderem bei der letzen SLAC ;-) ), dass
Genau. Nächste SLAC: 11.+12. Dezember 2008, ich sitze gerade an der
Programmplanung.
> ein Verbot von privater Email am Arbeitsplatz alleine nicht ausreicht
> sondern man das auch überwachen muss/sollte. Das 'sollte' bezieht sich
> jetzt darauf, dass heute jemand auf dem LotusDay in Hagen erzählt hat,
> man könnte die Überwachung umgehen wenn man regelmäßig (jährlich)
> wieder auf das Verbot hinweist.
Ich sehe das mit dem "muß/sollte" *NICHT* so und kann mich auch nicht
daran erinnern, daß das die Empfehlung damals gewesen sein sollte. Das
heißt nicht, daß man eine aktiv-spionierende Rolle einmnehmen sollte,
geschweige denn: Darf.
Man muß das Verbot aufrecht erhalten -- durch Aushang, durch Konsequenzen
bei einem offensichtlichen (zufällig entdecktem) Verstoß. Umgekehrt
formuliert: Man darf es nicht dulden.
> Was meint ihr dazu?
Die Materie ist zu komplex um sie auf die bloße Formulierung "Ein Aushang
und alles ist okay" zu reduzieren. Entscheidend ist die betrieblich
ausgeübte Praxis. Und wenn alle surfen und alle WISSEN, daß es nur eine
Farce ist, was im Aushang hängt und wenn die private Nutzung ganz
offensichtlich unter der Hand von den Vorgesetzten geduldet wird, dann
ist die betriebliche Praxis genau das: die geduldete private Nutzung,
ganz gleich, was ein beliebiger Aushang sagt.
Aber ansonsten: Ja, auch ein regelmäßiger Aushang trägt dazu bei, daß es
nicht zur betrieblich ausübten Praxis der privaten Nutzung führt.
Richtig.
> 2.) Wie verhält es sich wenn private Emails verboten sind und trotzdem
> eine private Mail reinkommt. Da kann man ja gar nichts gegen machen.
> Z.B. macht mein Arzt oder Anwalt einen Fehler und schickt mir eine
> brisante Mail.
>
> Habe ich dann Pech gehabt und der Admin darf die Mail lesen/archivieren
> etc.?
Also vorweg stellt sich die Frage, woher mein Arzt meine geschäftliche
E-Mail-Adresse kennt. Wer die ihm wohl gegeben hat? Wie kommt es denn
dazu, daß mir meine Urlaubsliebe nun zarte Grüße ins Büro schickt?
Insofern ist das Problem dieses Problems wohl eher woanders zu suchen.
Ganz offensichtlich habe ich meine geschäftliche E-Mail-Adresse zum
Zwecke der privaten Nutzung weitergegeben. *DAS* ist doch der Punkt und
das würde ich in einem Gespräch Arbeitgeber-Arbeitnehmer mal
thematisieren wollen.
Aber richtig ist natürlich: Egal wie und warum: Natürlich könnte eine
private Mail ankommen, beispielsweise, weil meine Urlaubsliebe die
Webseite meiner Firma ergoogelt hat und da einfach hinschreibt. Logisch.
Nur führt ein solcher Querschläger ja nicht zu Änderung der betrieblich
ausgeübten Praxis.
Der Admin darf solche Mails natürlich NICHT lesen. Sobald ihm ab der 2.
Zeile klar ist, daß es bei der rosarot eingefärbten Erzählung des letzten
Urlaubstages am Strand sich wohl kaum um eine Geschäftsanfrage handelt,
darf er diese E-Mail natürlich NICHT weiterlesen (wobei sich die Frage
stellt: Wieso hat er sie überhaupt auf dem Schirm?). Aber wenn dies
natürlich zufällig durch eine Fehlerbehebung oder andere administrative
Tätigkeiten der Fall gewesen ist, so darf er sie natürlich nicht weiter
inhaltlich zur Kenntnis nehmen (btw: dürfte er i.d.R. bei geschäftlichen
Mails auch nicht, denn was hat das mit seiner Administrationsarbeit zu
tun?). Was ihm zufällig zur Kenntnis gelangt, hat er natürlich sofort zu
vergessen, bzw. obliegt vergleichbar wie bei Anwalt oder Arzt natürlich
einer Schweigepflicht.
Sofern die E-Mail automatisch archiviert worden ist, so ist das dann halt
so (ja mein Gott, so ist nunmal die Realität, wie soll es auch anders
sein wenn man mal die Kirche im Dorf läßt!). Aber natürlich darf die
E-Mail nicht mehr absichtlich archiviert werden, wenn zu dem Zeitpunkt
klar ist, daß sie privater Natur ist (ist ja auch irgendwie logisch,
oder?).
> P.S.: Hoffe die diesjährige SLAC wird ebenso interessant wie die
> letzte, vor allem der Vortag! Obwohl, Magdeburg, hmmm...
Weitere Vortragswünsche nehme ich noch an, 5-6 Slots sind noch nicht
vergeben.
Den Vortrag "Rechtsfragen für Administratoren und IT-Entscheider" werden
wir wieder machen, allerdings wird das in den relevanten Vorträgen die
1:1-Wiederholung des vergangenen Jahres sein, denn die Probleme sind
größtenteils die gleichen geblieben. Die Referenten sind auch gleich --
insofern richtet sich dieser eine Tag nicht an "Wiederholungstäter". Es
sei denn, Du willst Deine Erinnerung auffrischen...
Lieben Gruß
Peer
--
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