[Postfixbuch-users] OT: Private Nutzung von EMails am Arbeitsplatz
Thomas Schwenski
postfixbuch at thomas-schwenski.de
Sa Mär 1 07:46:48 CET 2008
Guten Morgen Frank,
Frank Fiene schrieb:
> Wir möchten Sie bitten, Ihre privaten Telefonate, SMS, e-Mails oder
> Internetabfragen,
> außerhalb der Arbeitszeit bzw. von zu Hause zu erledigen. In dringenden
> Fällen ist dies natürlich unverändert auch während der Arbeitszeit
> gestattet.
>
> Wir bitten um Ihr Verständnis für diesen Aufruf, möchten hiermit aber
> noch rechtzeitig die „Notbremse“ ziehen, um nicht ein generelles Verbot
> aussprechen zu müssen.
Meines Wissens ist das der Knackpunkt, dass diese Regelung vor Gericht
nicht gegen den Arbeitnehmer verwendet werden kann.
Nach meinem Stand der Dinge gibt es zumindest für Internet & E-Mail 3
Möglichkeiten:
1. Generelles Verbot mit Abmahnung bei einem Verstoß.
2. Generelle Erlaubnis.
3. Verbot, allerdings mit Duldung des AG, dass die AN dem Verbot
zuwiderhandeln, ohne dass der AG Schritte unternimmt.
Im 3. Fall ist die private Nutzung zwar nicht gestattet, der AG hat aber
Kenntnis davon und duldet, dass die AN dennoch Internet und E-Mail
privat nutzen.
In Rechtsstreitigkeiten wurde hier schon zugunsten des AN entschieden.
Da der Betriebsrat dieser Regelung zugestimmt hat, ist sie wohl für alle
AN gültig.
Dein Szenario würde ich 3. zuordnen.
ABER:
Ich bin kein Anwalt und auch nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Was ich geschrieben habe ist nur mein Kenntnisstand, der (mittlerweile)
auch nicht (mehr) stimmen kann.
Thomas
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