[Postfixbuch-users] Rechtslage
Jim Knuth
jk at jkart.de
Mo Sep 10 19:02:57 CEST 2007
Heute (10.09.2007/17:27 Uhr) schrieb Philipp Wollermann,
> im Meldeformular steht:
> "Auf die Bußgeldbewehrung nach § 149 Abs. 1, Nr. 2
> Telekommunikationsgesetz (TKG) fuer nicht richtig, nicht vollstaendig,
> nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig gemachte
> Meldung wird hingewiesen. Solche Faelle koennen mit einer Geldbuße bis zu
> 10 000 Euro geahndet werden"
> Also biszu doppelt so teuer wie von der GEZ erwischt zu werden. ;) Bloß
> das man hier ja nicht mal was zahlen muss.. so wie es aussieht koennte
> man sich also tatsaechlich mit gutem Gewissen anmelden ^^ Erfahrungen
> dazu waeren aber trotzdem nuetzlich, denn wer weiß was wir noch alles fuer
> Gesetze nicht kennen :D
mich würde interessieren was RA Kai Bodensiek dazu sagt ..
> Viele Grueße,
> Philipp
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Viele Gruesse, Kind regards,
Jim Knuth
jk at jkart.de
ICQ #277289867
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Zufalls-Zitat
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Wenn es im Jahre 1879 schon Computer gegeben hätte, würden
diese vorausgesagt haben, daß man infolge der Zunahme von
Pferdewagen im Jahre 1979 im Pferdemist ersticken würde.
(John C. Edwards, brit. Zukunftsforscher)
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Der Text hat nichts mit dem Empfaenger der Mail zu tun
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