[Postfixbuch-users] Rechtslage
Helmut Hullen
Hullen at t-online.de
So Sep 9 11:08:00 CEST 2007
Hallo, Thomas,
Du meintest am 09.09.07 zum Thema [Postfixbuch-users] Rechtslage:
> Wie sind denn nun die aktuellen rechtlichen Vorschriften und
> Vorraussetzungen für den Betrieb von Mailservern.
> Welche Auflagen müssen unter welchen Bedingungen erfüllt werden.
> Und wo (Link) kann man sich zu dem Thema auf dem Laufenden halten?
Zitat:
Das automatische Löschen von Spam-Mails ohne Zustimmung des Benutzers
stellt eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar. Das
Computermagazins c't hat bereits in seiner Ausgabe 26/2003 -
"Strafbares Filtern" ausführlich darauf hingewiesen.RA Fred Andresen
schreibt in der Ausgabe September 2004 des Linux-Magazins - "Verstoßen
Spamfilter gegen das Verbot der Datenunterdrückung": "Die Paragrafen 206
und 303a StGB verbieten es, bestimmten Spam zu filtern." Weiterhin heißt
es dort: "Nach den Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) ist jeder, der anderen E-Mail-Dienste zur Verfügung stellt, zur
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Er darf deswegen die
Daten nicht auswerten oder verraten und nach den neuen Gesetzen auch
nicht unterdrücken. Eine gefilterte und weggeworfene E-Mail ist
unterdrückt, der Rechtsbruch damit passiert."
Weiter:
http://helmut.hullen.de/Rechnerraum/schulserverrecht.html
(nicht nur Mailserver)
http://helmut.hullen.de/Rechnerraum/betrieb.html#Recht
Sind alles keine brandaktuellen Erläuterungen ...
Viele Gruesse!
Helmut
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