[Postfixbuch-users] eigen E-Mails wegen rejected

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Do Mai 24 14:37:11 CEST 2007


Am Donnerstag, 24. Mai 2007 13:40 schrieb Uwe Driessen:

> Jap aber das hörte sich nicht so an als hätte er die. Und

Keine Ahnung, ob sich das so anhört -- aber bevor man solche klaren 
Aussagen trifft (die jahrelang im Archiv nachgegoogelt werden), sollte 
man erstmal die Fakten klären. Und so will ich diese zutreffenden 
Aussagen einfach nicht stehen lassen.

> Es gab sogar Streitigkeiten weil Firmenserver private mails nicht
> zugestellt haben bzw. in wie weit der Empfang von privaten Mails am
> Arbeitsplatz dem privaten Telefonanruf am Arbeitsplatz gleichzusetzen
> sind und in wie weit der Arbeitgeber in diesem Falle in diese
> Kommunikation eingreifen darf.

a) Private Mails = private Telefonanrufe
b) Die Firma darf in private Kommunikation NICHT eingreifen (es sei 
denn, es lioegt Einverständnis vor)

> Was mache ich wenn da jemand behauptet er habe eine Mail an den oder
> den geschickt und die wurde nicht zugestellt sondern einfach
> gelöscht?

Wenn Du ein Logfile hast, kannst Du es analysieren.
Wenn er ein Logfile hat, dann kann er es beweisen.

Wenn es keine Logfiles gibt (insb. weil zu lange her und Du 
datenschutzrechtlich diese Logfiles ggf. gar nicht haben darfst): Pech 
gehabt.

> Der Paragraph 206 macht keinerlei Unterschied zwischen "normalen" und
> Virenmails ergo sind auch die Virenmails gleich zu behandeln.

Die Kunst des Juristen liegt eben in der Abwägung. Es gibt ja auch gute 
Gründe (ggf. überwiegende) das nicht zu tun, so der Schutz der 
IT-Infrastruktur. Und es ist ein Unterschied in der Frage, ob man ein 
Einverständnis zum Blocken von

a) harmlosem Spam
b) gefährdenden Schadcode

voraussetzen darf.

> Aber wie schon angeführt kann hier die Sicherheit mit einer höheren
> Priorität bewertet werden wie die Zustellung.

Eben. Darum gilt die Aussage "also sind Virenmails gleich zu behandeln" 
nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein


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