[Postfixbuch-users] eigen E-Mails wegen rejected
Oliver Rau
oliver.rau at koeln.de
Do Mai 24 13:38:49 CEST 2007
Peer Heinlein wrote:
> Am Donnerstag, 24. Mai 2007 12:31 schrieb Uwe Driessen:
>
>> Mit Discard löscht du die Mails einfach das darfst du nur mit Mails
>> machen die an dich persönlich gerichtet sind. Ist der Empfänger
>
> Falsch.
>
> Das darf ich mit mails machen, wo ich das DARF. Also ein ausdrückliches
> Einverständnis des Empfängers vorliegt.
in der firmen-policy ist eindeutig festgelegt, dass private e-mails am
arbeitsplatz untersagt sind, also muss mir ein user dann schon
erklaeren, warum gerade er z.b. post von ebay bekommen moechte bzw.
erwartet, oder?
>
>> jemand anderes hast du als Postmaster den Nachweis zu führen was mit
>> der Mail passiert ist.
>
> Nein. Woher sollte sich ergeben, daß ich einen Nachweis zu führen habe?
na ja, die logs dienen da wohl schon als nachweis.
>
>> Und lt. deutschen Postgesetz ist ein einfaches
>> Löschen eine Unterschlagung und somit strafbar.
>
> Es gibt kein Postgesetz und schon keines, daß strafrechtliche
> Konsequenzen nach sich ziehen kann.
>
> Es gibt aber 206 StGB, die Unterdrückung anvertrauter Nachrichten.
>
>> Also hast du in Deutschland nur die 2 Möglichkeiten entweder du
>> rejectest oder du stellst die Mail zu.
>
> Oder Du hast die Einverständniserklärung des Empfängers.
die habe ich spaetestens dann, wenn der user voellig genervt ist von
diversen ikea-, ebay-, payback- und amazon-mails.
gruesse
oliver
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