[Postfixbuch-users] Antwort: Re: Strafbarkeit von DNSBL
Marcel Hartmann
mail at marcel-hartmann.com
Mi Nov 16 12:51:36 CET 2005
Hallo,
> Am Mittwoch, 16. November 2005 15:23 schrieb
> Mueller.F at loh-services.de:
> > postfixbuch-users-bounces at listi.jpberlin.de schrieb am
> 16.11.2005 11:06:58:
> >
> > Laut §206 ist es strafbar Mails zu unterdrücken, die einem
> zur Übermittlung
> > anvertraut wurden.
> > Bei Ablehnung durch eine DNSBL ist die Übergabe und das
> Anvertrauen aber
> > nie erfolgt.
> > Wenn eure EMail Policy im Unternehmen die private Nutzung
> grundsätzlich
> > verbietet bist du sowieso auf der sicheren Seite.
> > Generell ist das aber nachwievor eine rechtliche Grauzone.
> > Vergl. Peers Postfix Buch S. 291 und 292.
>
> > > > * Alexander Sobottka <as at http.net>:
> > > > > Ein Kunde beschwert sich das "Es ja nicht sein könne das
>
> Da von "Kunde" die Rede war: Ein paar passende Zeilen in AGB
> oder Vertrag
> wirken Wunder, insbesondere, wenn man mit Virenscanner & Co.
> wirklich filtert
> und nicht nur ablehnt.
ich möchte auch etwas los werden. Evtl. ist diese Methode ja gar nicht
praktikabel/erlaubt, jedoch denke ich bin ich als ISP so auf der asicheren
Seite.
Ich weise meine Kunden bei Auftrag darauf hin, das ich Viren und eindeutig
erkannte SPAM Mails ausfoltere und diese 30 Tage aufbewahre. Da meine SPAM
und Virenfilter im Grunde 99,9% rausfiltern kommt da wenig SPAM durch.
Ich deklariere dies damit, das ich eine gewisse sorgfaltspflich meinen
Kunden gegenüber habe. Und diese somit keine ärgerlichen Systemcrashs etc.
bekommen,
weil die Mails sauber sind. Damit sind bisher 100% der Kunden zufrieden
gewesen.
Ich habe dies allerdings auch in den AGBs stehen, damit niemand im
nachhinein solche
Lücken finden kann. Ich denke nämlich das der liebe Herr Rechtsanwalt wohl
nix besseres zu tun hat den ganzen Tag lang. Was wollte er denn mit der
SPAM-Mail? Wenn
Spamhaus diese rausfiltert gibt es dafür auch einen Grund, denke ich.
Gruß
Marcel
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