Ab wann gilt eine Mail als zugestellt?

Patrick Ben Koetter p at sys4.de
Do Feb 20 08:23:09 CET 2020


Guten Morgen Andreas,

* Andreas <postfixbuch-users at listen.jpberlin.de>:
> mich interessiert es, ab wann eine eMail juristisch als zugestellt gilt.
> Ist das der Fall, sobald die Mail die Netzwerkkarte erreicht hat oder erst bei 
> Zustellung in das Postfach des jeweiligen Mailaccounts?
> 
> Wie verhält es sich, wenn die Mail durch Restrictions oder Blacklists einen 
> REJECT erfährt?
> 
> Und wie sieht es aus, wenn die Mail als SPAM oder MALWARE identifiert und 
> abgewiesen wird?

Sie gilt als angenommen, wenn der Server die Annahme quittiert. Damit geht die
Verantwortung für die Zustellung an den Betreiber des Servers über. Wenn er
die Nachricht dann nicht in die Mailbox legt oder den/die Empfänger*in über
das Rückhalten der Nachricht (Quarantäne) in Kenntnis setzt, macht der
Betreiber sich strafbar.

Alles was der Server "in Session" rejected, gilt als nicht angenommen. Aus
diesem Grund reden wir immer von "pre-Queue" scannen mit smtpd_proxy_filter
oder smtpd_milters, denn diese beiden Methoden setzen pre-Queue scannen um.


> Gibt dazu auch rechtliche Bestimmungen?

@Peer? (Der darf das. Der ist Anwalt…)

> Vielen Dank für eine rege Diskussion und beste Grüße

Bitte keinen Flamwar. Das Thema hatten wir schon hoch und runter. :-)

p at rick

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