Rechte und Pflichten zur Spamfilterung

Patrick Ben Koetter p at sys4.de
Fr Mär 22 12:08:19 CET 2019


Hallo Hajo,

* Hajo Locke <postfixbuch-users at listen.jpberlin.de>:
> viele von Euch kennen sicherlich dieses Dokument:
> https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/28/files/gutachten_provider_gegen_spam2007_final.pdf
> Nur eine kurze Frage dazu: Ist das so heute noch anwendbar oder hat sich
> da signifikant etwas getan?

nach meinem Kenntnisstand hat sich das nicht getan. Die dort vertretene
Rechtsauffassung findet AFAIK immer noch Anwendung. Wenn es signifikaten
Änderungen geben würde, würden wir (eco) das Gutachten erneuern.


> Speziell geht es mir um den Bereich der Rechte und Pflichten ausgehende
> Mails einer Spamprüfung zu unterziehen und ablehnen zu dürfen. Mal provokant
> gesagt: Haben eventuell Datenschutzbestimmungen so an Bedeutung gewonnen,
> dass ausgehende Mails nicht mehr angefasst werden dürfen?

Mein letzter Stand ist: Du darfst ausgehende Nachrichten automatisiert prüfen,
wenn Du eine entsprechende, rechtliche Grundlage (z.B. Dienstvereinbarung)
dafür geschaffen hast.

Endgültiges und rechtlich Wirksames kann Dir natürlich nur ein zugelassender
Anwalt sagen. Alle anderen (mich eingeschlossen) werden bei solchen Aussagen
standesrechtlich er… mahnt. ;-)

p at rick
Kompetenzgruppenleiter E-Mail bei der eco
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