[Postfixbuch-users] rechtliche Frage - Empfang für einzelne Absender sperren ?!

Daniel daniel at ist-immer-online.de
Do Jun 11 13:04:33 CEST 2015


Hallöchen,

 

man kann ja ablehnen, dabei würde es entsprechende reject Antwort geben. Und dann kann man die halt verwerfen, also annehmen und wortlos entsorgen.

 

Ich frage mich ob es sinnvoll ist, immerhin geht es ja um eine Straftat, und ganze Kram könnte als Beweis verwendet werden für die angezeigte Straftat oder evt. neuere die höhere Gewichtung haben könnten.

 

Daher würde ich eher ganze in ein gesonderten Ordner beim Empfänger verschieben oder gesonderten User anlegen zu dem es umgeleitet wird. Dann kann der Anwalt oder Ermittler schauen, ob was bei ist, was zu euren Gunsten ist.

 

Gruß Daniel

 

Von: Postfixbuch-users [mailto:postfixbuch-users-bounces at listen.jpberlin.de] Im Auftrag von Heiner Mueller
Gesendet: Donnerstag, 11. Juni 2015 11:39
An: postfixbuch-users at listen.jpberlin.de
Betreff: Re: [Postfixbuch-users] rechtliche Frage - Empfang für einzelne Absender sperren ?!

 

Naja - der Artikel ist ja 10 Jahre alt. Ausserdem passt er m.E. hier nicht.

Erstens hat der Empfänger ja selbst darum gebeten (und das wäre ja wohl Derjenige, der sich ggf. beschwehren könnte) und zweitens kann ich generell die Annahme verweigern (mindestens wenn die Benutzer darüber informiert sind). Gerade bei Spam ist das ja üblich. Ggf. ist darauf zu achten, dass ich die Nachricht "sauber" ablehne (sprich: schon im SMTP-Dialog). Im konkreten Fall dürfte das aber nicht einmal nötig sein (da mit Einverständnis des Empfängers). Außerdem könnte man sicher argumentieren, dass man den Absender nicht unnötig auf die Erfolglosigkeit seines Handelns aufmerksam machen will (und so zB zum Wechsel der Adresse anregen). Immerhin scheint es hier ja im weitesten Sinne um eine Straftat (bin kein Anwalt) zu gehen?

  

Gesendet: Donnerstag, 11. Juni 2015 um 09:10 Uhr
Von: "Ringen, Dieter (ZPD Dez. 42.5 - Zentrale Systeme)" <dieter.ringen at polizei.niedersachsen.de>
An: "Eine Diskussionsliste rund um das Postfix-Buch von Peer Heinlein." <postfixbuch-users at listen.jpberlin.de>
Betreff: Re: [Postfixbuch-users] rechtliche Frage - Empfang für einzelne Absender sperren ?!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unterdruecken-von-E-Mail-kann-strafbar-sein-132489.html

Dazu dürfte Peer aber auch Ausführungen haben.

mit freundlichem Gruß

Dieter Ringen
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen ( ZPD NI )
Dezernat 42.5.3 - IT - Infrastruktur
Tel: 0511 9695 -7653
Fax: 0511 9695-7929
mailto:dieter.ringen at polizei.niedersachsen.de


Am 11.06.2015 08:52, schrieb Dr.Peer-Joachim Koch:
> Hallo,
>
> ich habe folgende Frage. Bei uns wurde eine Person bedroht. Unter anderem
> wurde gedroht persönliche Dinge bei uns im Haus (Mailingliste bzw. an
> alle Adressen)
> zu senden. Die Person hat eine Strafanzeige (Aktenzeichen habe ich
> nicht) gestellt und
> in diesem Zusammenhang gebeten alle e-Mails die vom Beschuldigten (der
> bekannt ist) an unser
> Institut gesendet werden zu sperren.
>
> Nach Rücksprache mit der GV haben wir das realisiert. Nun gibt es die
> Diskussion,
> darf man das überhaupt, wenn ja wann ...
> Und damit es nicht zu einfach wird, private Nutzung der eMails ist
> natürlich ausdrücklich
> erlaubt.
>
> Also mich würde interessieren:
>
> a) Was ist in diesem Zusammenhang klar gesetzlich geregelt ?
>
> b) Was kann die Geschäftsführung bestimmen ?
>
> Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Intern kursieren schon
> sehr unterschiedliche Ansichten. Viellicht hat ja jemand andere
> Beispiele aus der Praxis..
>
> p.s. Mir ist auch klar, dass eine solche Sperre in 0,1 sek. umgangen
> werden kann
> indem man eine andere Absendeaddresse verwendet, das ist aber nicht die
> Frage ;)
>
>
>
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