[Postfixbuch-users] Rechtliche Grundlage für Serverbetrieb
Peer Heinlein
postfixbuch-listen at jpberlin.de
Mi Mär 28 22:25:03 CEST 2012
Am 28.03.2012 18:08, schrieb Andre Tann:
> Meine Frage ist nun, wie so etwas rechtlich zu fassen ist. Dürfen wir
> Backups anfertigen? Müssen wir das? Darf es sein, daß der Admin = ich in
> die Mails reingucken kann, wenn er will (darf er nicht, das weiß ich.
> Aber er kann). Sind wir verpflichtet, auch die Mails des
> Kooperationspartners zu archivieren, oder gehen wir stillschweigend
> davon aus, daß er seine Pflichten kennt und ihnen nachkommt? Wie ist es
> bei Ausfällen, wer haftet, wofür, wo beginnt einfache, mittlere und
> grobe Fahrlässigkeit? Welche Nutzung durch den Kooperationspartner ist
> erlaubt, wo fängt Mißbrauch an?
Das ist alles klärbar, aber eben auch alles Einzelfallsache. Dazu gibt
es weder eiune pauschale, noch eine kurze Antwort. Ich müßte jetzt 5-10
Seiten Grundlagenerklärung schreiben und auch dann wäre es nicht konkret
sondern würde nur aufzeigen, was man betrachten müßte. Sorry, aber das
geht so nicht.
Grundsätzlich möchte ich auf meinen Rechtsfragen-Vortrag verweisen, der
viel klären sollte:
http://www.heinlein-support.de/vortrag/rechtsfragen-fuer-administratoren-und-unternehmen
> Hat jemand hier schon eine ähnliche Konstellation gehabt, und das in
> rechtliche Formen gegossen?
ja, wir beraten quasi wöchentlich Unternehmen in genau diesen Fragen.
> Bei dieser Gelegenheit: kennt jemand einen Anwalt, der von sowas ne
> Ahnung hat, und dem man nicht von Grunde auf alles erklären muß?
>
Da gibt es zwei/drei denen ich vertraue -- typischerweise die, die auf
unseren Mailserver-Konferenzen dazu auch den Vortrag halten: Matthias
Bergt, Thomas Feil -- oder eben auch wir selbst.
Peer
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