[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen
    Markus Winkler 
    ml at irmawi.de
                  
    Mo Jul 19 18:06:22 CEST 2010
    
    
On 19.07.2010 07:51 Michael Nausch wrote:
> 
> Sehe ich genauso, egal ob nun Einschreiben mit Rückschein, eMail-  
> und/oder Faksimileprotokoll.
Folgenden Link hatte ich mir mal gespeichert, evtl. liefert der auch
noch ein kleines Mosaiksteinchen zu dieser Thematik. Ich enthalte mich
aber jeglicher Wertung - auf das schmale Brett wage ich mich nicht. ;-)
http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/
Gruß
Markus
    
    
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