[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
So Jul 18 13:12:46 CEST 2010
Am Sonntag 18 Juli 2010 12:31:20 schrieb Jim Knuth:
> tja, das ist richtig, aber in dem Falle einfach Pech. Und wie
> Peer schrieb: ".. glaubhaft .." Es liegt, wie immer, am
> entsprechenden Richter ..
Es liegt nach meiner Erfahrung zu 95% am Anwalt.
Wenn der nicht tip-top verstanden hat, was da abläuft, kann er nicht
argumentieren. Was er nicht argumentieren kann, kann der Richter nicht
verstehen. Und woher soll der Anwalt das können, wenn's oft genug selbst
der Admin der Prozeßpartei kaum verstanden hat.
Zwischen Maschendrahtzaun, Schimmelpilz in der Hauswand und Zugang einer
Mail kriegt der Richter alles auf den Tisch. Es ist Sache der
Anwälte/Mandanten hier erstmal die Knackpunkte herauszuarbeiten, damit
der Richter das dann bewerten kann.
In aller Regel haben die anwaltlichen Schriftsätze krasse technische
Mängel und bringen den alles entscheidenden Umstand und die alles
entscheidenden technischen Details gar nicht auf den Punkt, sondern
eiern irgendwie rum -- das beginnt schon beim klassichen Fehler, daß
Header und Envelope gar nicht verstanden wurden aber trotzdem viel Text
darüber produziert wird.
Ich habe hier auf der Liste ja glaube ich schonmal darüber berichtet,
daß selbst ein vom Gericht bestellter vereidigter Sachverständiger vor
mir das SMTP-Protokoll mit seinem "250 OK" nicht verstanden hatte.
Und wenn beide Seiten nur Quark argumentieren und der Richter sich am
Ende auch nicht damit auskennt, kann auch nur Quark bei rauskommen weil
alle Seiten inkl. Gutachter über was reden, was niemand verstanden hat.
Die Prozesse mit unseren Gutachten haben meine Auftraggeber bislang
n.W.n. stets gewonnen -- übrigens auch teilweise entgegen der in der
Literatur/Kommentatur verbreiteten Grundsätzen, die ich an einigen
entscheidenden Details schlichtweg für falsch halte.
http://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/schadenersatz-bei-
verloren-gegangenen-e-mails/
Umgekehrt ist es natürlich so, daß ein technisch versierter oder
technisch gut beratenem Anwalt auch schnell Prozesse gewinnen kann,
obwohl er im Unrecht ist und die gegnerische Partei einfach mit (nun
wissentlichem) Quark an die Wand spielt.
Peer
--
Heinlein Professional Linux Support GmbH
Linux: Akademie - Support - Hosting
http://www.heinlein-support.de
Tel: 030 / 40 50 51 - 0
Fax: 030 / 40 50 51 - 19
Zwangsangaben lt. §35a GmbHG:
HRB 93818 B / Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,
Geschäftsführer: Peer Heinlein -- Sitz: Berlin
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users