[Postfixbuch-users] Vorratsdatenspeicherung

Josef Tröndle josef.troendle at gmx.net
Sa Jan 3 17:57:06 CET 2009


Am 03.01.2009, 15:56 Uhr, schrieb Roland <rh at mserve.nr67.de>:

> Leander Sukov schrieb:
>> Am Samstag 03 Januar 2009 schrieb sebastian at debianfan.de:
>>
>>> Mails darfst Du doch nicht speichern - Stichwort Briefgeheimnis - die
>>> Post kopiert ja auch nicht Deine Briefe und heftet sie ab.
Vgl. auch § 113a Abs. 8 TKG: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über  
aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht  
gespeichert werden.

>> Nee - aber die Logfiles. Ist da mail.log ausreichend? Musst das  
>> irgendein
>> bestimmtes Format haben?
>>
> soweit ich das weis gibt es für das neue gesetz noch keine
> durchführungsverordnung.
Bei Nichtvorliegen einer Durchführungsverordnung gilt § 77 IV  
Reichserlaßdurchführungsverordnung (ErlDufüVO) von 1892, wonach Anfragen  
von Behörden des Reiches vom Verpflichteten handschriftlich in schwarzer  
Tinte auf Büttenpapier zu beantworten sind.

Scherz beiseite: die Speicherung muß § 113a TKG genügen:
(3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs  
und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des  
elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die  
Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der  
Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden  
Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die  
Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des  
Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden  
Zeitzone.
(9) Die Speicherung der Daten nach den Absätzen 1 bis 7 hat so zu  
erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich  
beantwortet werden können.
(11) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund  
dieser Vorschrift gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Ablauf  
der in Absatz 1 genannten Frist zu löschen oder die Löschung  
sicherzustellen.

Meine mail.log genügt den MTA betreffend, zusätlich bedarf es auch der  
Logdatei des POP3/IMAP-Servers und der Information, in welcher Zeitzone  
die Logs aufgezeichnet wurden. Ein Herausfiltern der Informationen und  
Abspeichern in eine extra Logdatei wäre natürlich elegant, ist aber auch  
kein Problem für die Ermittler.


Beste Grüße



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users