[Postfixbuch-users] Rechtslage bei Mail Reject [Virus checked]

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Apr 1 14:12:58 CEST 2009


Am Mittwoch 01 April 2009 schrieb Christian.Puff at witt-gruppe.eu:


> gibt, das wir Mails, die als Spam deklariert werden bzw. Mails an
> Empfänger, die bei uns gar nicht gelistet sind, nicht annehmen,
> sondern schon während des Einliefervorgangs rejecten.


Ganz entscheidend ist, in welchem Kontext das geschieht.

a) Eigene firmeninterne Mails
b) Bei privater Nutzung am Arbeitsplatz
c) Als Provider mit entsprechenden Kundenverträgen
d) Als Provider ohne solche Klauseln in den Verträgen
e) Als Student mit Gelegenheits-Rootserver für seine Kumpels.

Es gäbe noch f) bis z), dessen kannst Du Dir sicher sein. In JEDEM 
dieser Fälle würrde meine Antwort komplett anders ausfallen. Ohne 
Details ist die Beantwortung Deines Anliegens schlichtweg nicht 
möglich.

> Daraufhin meinte er, dass wir rechtlich aber dazu verpflichtet sind,
> auch Spam-Mails dem Empfänger zur Verfügung zu stellen (eben in Form
> ein Quarantäne o. ä.).

Bullshit hoch 10 solange man nicht genau definiert, in welchem Rahmen 
man sich bewegt und was überhaupt Rechtsgrundlage sein soll.

Jede juristische Aussage unter fünf Zeilen Länge ohne Angabe des 
Gültigkeitsbereichs ist quasi per Definiton Unsinn, ganz gleich, ob das 
nun jemand vom TÜV war, oder nicht.

> Mein Wissensstand bisher war, dass wir nur dazu verpflichtet sind,
> wenn wir die (Spam-)Mail angenommen haben (250 OK).

Auch dann wärst Du nicht automatisch verpflichtet. Schon das ist als 
Aussage Unsinn. Wenn der Empfänger/Chef will, daß Du es löscht, bist Du 
selbstverständlich überhaupt nicht verpflichtet. Warum solltest Du 
auch.

> Da ich jetzt etwas verunsichert bin, wollte ich mal in die Runde
> fragen, wie ihr darüber denkt bzw. wie ihr das so handhabt.

Ich kann Dir das ohne Kenntnis der Details nicht beantworten. Was ich 
dazu für die einzelnen Bereiche zu sagen habe steht auf vielen Seiten 
im Buch und kurz (jedoch GANZ kurz!) zusammengefaßt hier:

http://www.heinlein-support.de/media/cebit2009/rechtsfragen-fuer-postmaster.pdf

Aber jeder, der darüber irgendeine dumme pauschalisierende Aussage 
trifft sollte meiner Meinung nach bei rege vor die Tür gestellt werden. 
Da wird wieder irgendein verallgemeinerter Blödsinn verzapft und schon 
glaubt jeder, er hätte da irgendwas gefunden, was verboten und was 
erlaubt ist.

Auch das in dieser Liste zitierte angebl. "RBL ist verboten"-Urteil ist 
so im Detail überhaupt nicht zu lesen. Darum ist es auch Humbug jetzt 
diese Frage mit dem RBL-Urteil verknüpfen zu wollen. RBL ist natürlich 
gar nicht verboten und hat auch mit der 250er Annahme dieser Sache hier 
GAR NICHTS zu tun, da es in dem Urteil um absichtlich 
wettbewersschädigendes Verhalten gint (was hier wohl kaum gegeben 
ist). -Mehr dann dazu in dem besagten Vortrags-PDF.

Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein



-- 

4. Mailserver-Konferenz am 2./3. Juli 2009 in Berlin:
http://www.heinlein-support.de/mk

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