[Postfixbuch-users] Rechtslage

crandler crandler at crandland.de
Di Sep 11 11:54:27 CEST 2007


> > entsprechenden Gesetze und Vorschriften deuten würde und auch der
> > benannte CT-Artikel wäre ebenfalls interessant.
> > Falls da jemand die Ausgabe und den Jahrgang genau benennen könnte wäre
> > das prima.
> 
> Interessante c't Artikel dazu:
> 
> Erste Pläne der ganzen E-Mail-Überwachungsmaschine:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/29023
> 
> Langsam gehts los ;)
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/52954
> 
> Rückblick ein Jahr nach Einführung der "Abhörbox" und warum das ganze
> total sinnlos war, ist und bleibt:
> http://www.heise.de/ct/06/01/044/
> 
> Was man beim Spamfiltern zu beachten hat:
> "Strafbares Filtern": http://www.heise.de/ct/03/26/186/

Die Meldepflicht nach Telekommunikationsgesetz (TKG) hat nichts mit der TKÜV
zu tun. Die Dinge bitte nicht durcheinander werfen. "Kleine" Provider sind
von etwaigen Überwachungsmaßnahmen "befreit" (TKÜV § 3 Abs. 2.5), müss(t)en
sich laut Gesetz trotzdem bei der BNetzA (Die "RegTP" gibt's nicht mehr!)
anmelden, da Sie ja gewerblich öffentliche TK-Netze betreiben bzw. erbringen
(TKG $ 6 Abs. 1).

Ob man sich bei der BNetzA gemäß TKG anmeldet, bleibt dem jeweiligen
"Anbieter" selbst überlassen. Die Bundesnetzagentur will damit "... durch
technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der
Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen
fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen
gewährleisten." (TKG § 1)

Gruß Sven




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