[Postfixbuch-users] Rechtslage
Philipp Wollermann
philipp at igowo.de
Mo Sep 10 14:17:04 CEST 2007
Hi,
Tobias Hadem wrote:
> jo, ein bisschen schon.
>
> was ist denn dann momentan die gültige vorgehensweise? muss man sich melden?
> denn die veröffentlichte liste ist alles andere als vollständig, da stehen
> vornehmlich housing- und rz-anbieter oder accessfirmen drin, also alle die
> nur peripher was mit email zu tun haben sondern eher mit dem zugang zum
> kommunikatonsnetz an sich.
>
> entstehen durch die anmeldung irgendwelche vor- oder nachteile?
>
> gruß,
hab gerade dort angerufen, man muss sich anmelden wenn man einen Dienst
gewerblich und für die Öffentlichkeit anbietet. Dann füllt man einfach
das Formular aus und schickt es denen. Zu der Sache mit dem
Sicherheitskonzept und dem -beauftragten, da wird man wohl angeschrieben
nach der Anmeldung, wenn man unter die Regeln dieses Gesetzes fällt.
Viele Grüße,
Philipp
--
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