[Postfixbuch-users] Rechtslage

crandler crandler at crandland.de
Mo Sep 10 09:11:30 CEST 2007


> Peer Heinlein schrieb:
> > Nein, das gab ganz früher mal (Ende 90iger) so eine bescheuerte
> > Regelung,wo die RegTP damals nicht rechtzeitig kapiert hatte, daß das
> > auch jede der damals reichlich vorhandenen Hobby-Mailboxen betraf. -
> > Damals eine  fünfstellige Zahl in Deutschland. Nachdem die RegTP von den
> > ersten 500 Mailboxen überrannt wurde, hatten sie recht schnell erklärt,
> > daß das theoretisch die Mailboxen betrifft, sie aber gnädigerweise drauf
> > verzichten.
> >
> > Ich habe hier noch eine entsprechende RegTP-Urkunde, aber die ganze
> > Angelegenheit ist schon lange, lange, lange erledigt und vorbei.
 
> Bist du dir sicher Peer das es da nicht eine neue Vorschrift gibt das sich
> jeder der
> TK-Dienste (zu dem Mail auch zählt) zu melden hat?
> 
> Ich finde es zur Zeit nicht mehr da die RegTP nicht gerade die
> Übersichtlichkeit gepachtet haben, hatte aber Anfang des Jahres mit den
> Jungs wegen einer anderen Vorschrift zu tun in deren Verlauf wir auch auf
> die Anmeldungen nach dem TK - Gesetz aufmerksam gemacht wurden.
> Gott sei dank stehe ich nur in der 2. Reihe *g (habe einen der alles
> sauber gemeldet hat und den Kopf hinhält).

Muss Peer LEIDER korrigieren:


http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Regulierung_Telekommunikation/Meldepfli
cht_9i.html

"Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich
Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt, ..."


http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__109.html

"(3) 1 Wer Telekommunikationsanlagen betreibt, die dem Erbringen von
Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit dienen, hat einen
Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte zu benennen und ein
Sicherheitskonzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, ..."

"Das Sicherheitskonzept ist der Bundesnetzagentur unverzüglich nach Aufnahme
der Telekommunikationsdienste vom Betreiber vorzulegen, verbunden mit einer
Erklärung, dass die darin aufgezeigten technischen Vorkehrungen und
sonstigen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind oder unverzüglich umgesetzt
werden."

Das ist alles parallel zum TKÜV.

Sicherlich werden sich jetzt einige umgucken... ;)

Gruß Sven





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