[Postfixbuch-users] Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Do Jan 25 18:53:00 CET 2007


Am Donnerstag, 25. Januar 2007 16:22 schrieb walhalla:


> "Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns
> oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für
> E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote,
> Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails
> in einer laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die
> üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie
> vorliegen. Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger
> versendeten E-Mails." (zitat computerwoche.de)?!

Diese neue Regelung von diesen Vollidioten ist bislang ja noch gar nicht 
zu Ende gedacht.

Nach Wortlaut müßten diese Angaben auch in den Bounces eines Mailservers 
vorhanden sein. Postfix 2.3 könnte das, ältere Versionen kann man 
compilieren. Aber wie die Firmen das jetzt Exchange beibringen 
wollen...  Sprich: Das in *allen* e-Mails durchzusetzen, ist 
schlichtweg unmöglich, wird aber gefordert.

Ein Link aufs Webimpressum ist btw. nicht ausreichend.

Früher haben wir alle Nutzer mit Signaturen > 3 Zeilen Länge ordentlich 
verprügelt. Heute haben wir zum Glück Breitband-Internet und die 
PDA/Blackberrynutzer kotzen halt ab, bzw. fangen endlich an dem UMTS 
seinen Sinn zu geben. Aber zum Glück müssen wir diesen Schwachsinn dann 
auch noch jahrelang archivieren, wenn's mit den Finanzen zu tun hat.

Das ganze wird uns eine größere Abmahnwelle bringen, als das ganze 
Imrpressums-Getue damals hervorgebracht hat. Der Spaß geht erst noch 
richtig los. Ist übrigens m.W.n. natürlich EU-Richtline, die umgesetzt 
werden mußte.

GANZ genau genommen lt. Wortlauf dürfte man wahrscheinlich noch nichtmal 
ein handschriftlich ausgefülltes Kurz-Fax oder ein zurückgeschicktes 
Formular (KK-Transfer?) ohne diese Angaben losschicken. Ich freue mich 
drauf, daß ab sofort jeder Mitarbeiter die Handelsregisternummer 
auswendig kennt und Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder 
namentlich handschriftlich überall vermerken wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein


-- 
Heinlein Professional Linux Support GmbH
Linux: Akademie - Support - Hosting

http://www.heinlein-support.de

Besuchen Sie uns: CeBIT 2007: Stand G64/3 im LinuxPark!

Zwangsangaben lt. §35a HGB:
HRB 93818 B / Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 
Geschäftsführer: Peer Heinlein  -- Sitz: Berlin



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users