[Postfixbuch-users] Geschaeftsbriefe, PGP, Signaturen, altermime

Werner Flamme w.flamme at web.de
Sa Feb 3 20:37:01 CET 2007


Peer Heinlein schrieb:
> 
> Aber wenn Du diese Nummern nur auf den Mailinglisten lesen willst: Siehe 
> meine Signatur. Da steht, um die andere Frage zu beantworten, übrigens 
> auch, wo es (für GmbHs) herkommt.
> 

In der Signatur sehe ich nur § 35a HGB - aber für GmbHs gilt doch auch §
37a GmbHG, oder sehe ich das ferkerth?

Irgendwo im BIM (Bundesinnenministerium) scheint man aufgewacht zu sein,
 in den Helmholtz-Forschungszentren wird jetzt auf die Signaturregelung
hingewiesen. Bei uns (UFZ) aber nur mit "bitte" und "sollte" :-) In der
HGF-Gemeinschaft wird allerdings seit Freitag auf Admin-Ebene
diskutiert, welche Mails betroffen sein sollen.

HGB § 37a Abs 2 sagt: "Der Angaben nach Absatz 1 bedarf es nicht bei
Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden
Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke
verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen
besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen."
(http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__37a.html)

GmbHG § 35a Abs. 2 ebenfalls: "Der Angaben nach Absatz 1 Satz 1 bedarf
es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise
Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall
erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen."
(http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35a.html)

Müssen sich GmbHs nicht nach dem HGB richten? Falls doch: wieso gibt es
dann die Regelung doppelt? Hätte nicht ein Verweis auf das HGB genügt,
wenn schon mehr Angaben erforderlich sind? Hätte das nicht komplett im
HGB geregelt werden können?

Wären solche Geschäftsbriefemails nicht ein Fall für JULIA? ;-)
(http://www.heinlein-support.de/web/support/loesungen/julia/)

Gruß
Werner



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