[Postfixbuch-users] [OT] wer weis etwas zu sagen über E-Mail Signaturen
Werner Flamme
w.flamme at web.de
Do Feb 1 17:07:17 CET 2007
Stefan Sabolowitsch schrieb:
> Hallo zusammen,
Hallo alleine,
> Mir wurde gerade erklärt das in der E-Mail Signatur auch der
> Geschäftsführer zu erscheinen hat. Dies soll seit dem 01.01.07 so
> sein.
> Kann jemand dazu was sagen und wo finde ich die Information ?
Unsere Rechtsabteilung nennt als Grund "gesetzliche Änderungen im HGB
sowie im GmbH-Gesetz".
Die Infos findest Du amtlich im Bundesgesetzblatt, online (auch) unter
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/index.html, ich vermute im Paragrafen
35a Absatz 1 GmbHG (http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__35a.html):
---snip---
Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form, die an einen
bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der
Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft
und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister
eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft
einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der
Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.
---pins---
Das HGB lautet recht ähnlich, hier § 37a (1):
---snip---
(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form,
die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma,
die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner
Handelsniederlassung, das Registergericht und die
Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist,
angegeben werden.
---pins---
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html
>
> Danke
>
>
>
> Stefan
Keine Ursache, sind nur Vermutungen :-) Das "gleichviel welcher Form"
ist zukunftsweisende Jurasprech ;-)
Gruß
Werner
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