[Postfixbuch-users] E-Mail und rechtliches

Sandy Drobic postfixbuch-users at japantest.homelinux.com
So Nov 19 13:44:58 CET 2006


Stefan Stolz wrote:
> Zitat von Sandy Drobic <postfixbuch-users at japantest.homelinux.com>:
> 
>> Wenn du eine vollständig qualifizierte Signatur verwendest, kann eine
>> Email zumindest bestätigen, dass sie von dir kommt und entsprechend
>> signiert ist. Aber selbst dafür gibt es kaum Anwendungen bisher. Auch
>> Ämter sind kaum dafür vorbereitet, Emails als rechtlich bindendes Dokument
>> zu akzeptieren. Diese mangelnden Einsatzmöglichkeiten sind einer der
>> Hauptgründe, warum die Signatur vor sich hindümpelt.
> 
> Da sind mir doch noch zwei Fragen eingefallen:
> 
> "vollständig qualifizierte Signatur" -> Was gilt als solche?

Hier ein Link, wo die qualifizierte Signatur ganz gut erklärt wird. Das 
"vollständig" kam wohl aus meinem Postfix-infiziertem Gehirn. (^-^)

http://www.ecin.de/sicherheit/bedeutung-signatur/index-2.html

Daraus kann auch gut abgeleitet werden, warum es so schwierig ist, ein 
Serverlog zu signieren. Es ist ja schließlich ein Informations-Strom, der 
von verschiedenen Quellen auf dem Server in das Log fließt.

Dies würde zwar zeigen, dass die Logdatei tatsächlich von deinem Server 
stammt, wenn du sie signierst, aber nicht, dass sie nicht manipuliert wurde.

>> Leider ist es so, dass das Log im besten Falle nicht volle Beweiskraft hat
>> und im schlimmsten Falle gegen dich verwendet wird. Im Allgemeinen wird
>> jedoch das Log selbst nicht angezweifelt, sondern nur die Aussagekraft des
>> Logs.
> 
> Und was ist wenn ich in den CC einen Server gebe der amtlich bestätigt  
> ist sollte es das geben? Weiss nicht. Ich meine damit in den CC einen  
> Account bei einem der gängigen Anbieter für gratis Webmail anzugeben.
> Was haltet ihr davon? Macht man dadurch E-Mails beweiskräftiger?

Nein, die einzige Art, die Beweiskraft einer Email zu verstärken, ist die 
Bestätigung anzufordern. Wenn diese nicht innerhalb einiger Tage kommt, 
bleibt nur, auf anderen (schriftlichen) Wegen eine Bestätigung anzufordern.
Sind diese Methoden erfolglos, kannst du davon ausgehen, dass bewusst 
nicht kooperiert wird und musst halt die rechtlich anerkannten Mittel wie 
Einschreiben mit Rückbrief verwenden.

> Also wenn ich davon ausgehe, dass nachgewiesen kann, dass ich bei  
> diesem Anbieter keine Möglichkeit habe das E-Mail zu verändern und  
> auch keine Möglichkeit habe seine Logdateien zu verändern sagt das  
> eigentlich, dass das E-Mail wenn es dort ankam auch beim  
> Hauptempfänger angekommen sein muss sollte bei ihm alles in Ordnung  
> sein, oder?
> Und sollte bei ihm nicht alles in Ordnung sein... Gut... Es ist ja  
> doch auch sein Problem wenn er ein Einschreiben entgegen nimmt und  
> dann in den Müll wirft ohne es gelesen zu haben?

Um das zu umgehen, ist eben das Einschreiben mit Rückbrief gedacht, wo der 
Postbote eine Empfangsbestätigung des Empfängers zurück an den Absender 
liefert. Das ist nicht ganz billig, aber der einzige Weg, sicher zu 
belegen, dass ein Dokument ausgeliefert wurde. Danach kann der Empfänger 
höchstens noch stänkern, dass der Inhalt des Schreibens nicht der wäre, 
den der Absender vorlegt. Dies haben die Gerichte jedoch meistens als 
unglaubwürdig abgeschmettert.

Darüber hinaus kannst du nur über Anwälte und Gerichte gehen.

Sandy
-- 
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