[Postfixbuch-users] Mailverkehr kontrollieren
Andreas Benne
abennelist at wicora.de
Fr Jul 21 16:13:18 CEST 2006
Hallo Wolfgang,
> Wenn Telefonieren und e-Mails nicht ausdrücklich verboten sind, dann
> sind sie erlaubt. In Notfallsituationen, z.B. Kind muss ins Spital,
> Wassserrohrbruch oder ähnliches, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
> die private Nutzung des Telefons bzw. E-Mail nicht verbieten.
Ja das mit dem Notfall ist ja klar. Und das mit dem erlaubt falls nicht
ausdrücklich verboten ist eigentlich auch klar.
Aber die Formulierung "Recht auf private Mails und Telefonie" hört sich
für mich so an, daß man dieses Recht nicht per Arbeitsvertrag wirksam
auschließen kann. Und weil das in Österreich offensichtlich der Fall ist
habe ich gestaunt.
Gruß,
Andreas
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