AW: [Postfixbuch-users] BCC

Fruehwald, Ralf fruehwald at dci.info
Mo Aug 25 13:24:35 CEST 2003


Wird für Nachweiszwecke gegenüber den Kunden benötigt und ist mit den Mitarbeitern geklärt.

Es gibt Aufsätze (zumindest einen) über die rechtmäßigkeit der E-Mail Archivierung (Jofer/Wegerich, E-Mail Nutzung: Kontrollbefufnisse des Arbeitgebers; K&R Heft 5/2002). 
Es gibt in Deutschland - noch - keine Rechtsprechung zur Problematik, welchen Zugriff die Firma auf die Mails der Mitarbeiter hat (oder hat jemand da andere Infos?). Je nach Vergleich - mit Telefonat in der Firma(Zugriff nicht erlaubt) mit Brief an eine Person in der Firma (Zugriff erlaubt) - unterschiedliche Ansichten.

Mit freundlichen Grüssen
 
Ralf Frühwald

 


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Peter Spiess [mailto:p.spiess at ima-abele.de] 
> Gesendet: Montag, 25. August 2003 13:13
> An: Eine Diskussionsliste rund um das Postfix-Buch.
> Betreff: Re: [Postfixbuch-users] BCC
> 
> 
> Hallo Matthias,
> 
> > also ein postausgangs backup?? iss das erlaubt ??
> 
> warum sollte das nicht erlaubt sein? Wenn die Benutzer darauf 
> hingewiesen wurden..
> 
> Im geschäftlichen Bereich wird es bei vielen Firmen so gemacht, nicht 
> nur zum "ausspionieren" der Mitarbeiter. Die User müssen unterrichtet 
> werden, daß ihre Mails archiviert werden.
> 
> Servus
> Peter
> 
> 
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