[Postfixbuch-users] Rechtslage bei Mail Reject [Virus checked]

Thomas Schwenski mailing-lists at thomasschwenski.de
Mi Apr 1 15:57:14 CEST 2009


Thomas D. schrieb:
>> 2. Die Betreiber/Administratoren von firma.invalid und ziel.invalid
>> sind unterschiedliche Unternehmungen.
> 
> Ich denke eher an Fall 2.

> 
>> Bei Fall 2 wäre der Betreiber von firma.invalid aus dem Schneider,
>> rechtliche Konsequenzen würden eher den Betreiber von ziel.invalid
>> treffen.
> 
> Warum sollte der Weiterleitungsbetreiber für irgendetwas verantwortlich
> sein?
> Er verhält sich innerhalb der Kette doch vollkommen konform.
> 
> Er hat lediglich das Problem, dass er die Nachricht über die fehlerhafte
> Zustellung nicht los wird, willst Du ihm das anhaften?

Ich will das nicht.
Aber es geht nicht um, was ich will oder was Du willst, sondern um das,
was geltendes Recht gebietet und vorschreibt.


>> Eventuell gibt es aber gesonderte vertragliche Vereinbarungen zwischen
>> den Betreibern der beiden Domains, die das Ganze in ein anderes Licht
>> rücken.

> Ich habe mir jetzt kurz die Verträge/AGB von GMX, 1und1 und Arcor
> angeschaut, welche ich als Endkunde akzeptieren muss, sofern ich dort ein
> Postfach nutzen möchte. Auf die Thematik wird nicht konkret eingegangen. 

Dann gibt es hierzu eventuell eine geltende Rechtsvorschrift, die ich
nicht kenne.
Wenn dann weiß Peer sicher mehr.

> Siehe oben - ich sehe das Problem bei *jedem* Betreiber eines Mailserver
> gegeben, der Weiterleitungen auf Domains unterstützt, für die er nicht der
> letzte Mailserver ist.
> 
> Insofern komme ich in meiner Nachricht von vorhin ja zu dem Fazit, dass ich
> der ganzen Diskussion über die Rechtslage immer weniger abgewinnen kann und
> somit E-Mail für ein Medium halte, was rechtlich gesehen ohne Bedeutung ist.
> Quasi eine Sache, die toll ist und Kosten sparen kann, wenn sie
> funktioniert. Wenn es aber darauf an kommt, eher nicht genutzt werden
> sollte, da man keinerlei Garantien oder Rechtssicherheit hat.

Das ist meiner Meinung nach zutreffend. Ich denke auch das E-Mails
derzeit keine rechtlich saubere Sache sind.

> Wahrscheinlich befindet sich der elektronische Verkehr wohl gerade auch in
> der Übergangsphase von "Unbedeutend" zu "Gleichgestellt", siehe ja bereits
> die Änderung, dass E-Mails von Handelsgesellschaften bzgl. Aufbewahrung mit
> normaler Briefpost gleichgestellt wurde.

Hier sehe ich noch einigen Handlungsbedarf, bis E-Mails wirklich
rechtssicher sind.

Angefangen bei Entscheidungsträgern mit technischem Verständnis für die
Thematik.

> Insofern wird der unzuverlässige Mailzusteller in dem Beispiel also wohl der
> weiterleitende Mailserver sein (nicht weil er unzuverlässig arbeitet,
> schlicht weil er die A-Karte in der Kette hat).

Da wir schon vorhin die Ananlogie zur klassischen (Post-)Zustellung hatten:

Der Weiterleiter ist in dem Fall ähnlich einem Nachbarn, der Dein Paket
für Dich annimmt, wenn Du nicht zu Hause bist.
Mit seiner Unterschrift übernimmt er die Verantwortung für die Sendung.
Aber auch das ist nicht 100%ig vergleichbar, da hier viel mehr
Rechtsvorschriften Anwendung finden als man auf Anhieb sieht.

Dass dieser Nachbar die Verantwortung trägt ergibt sich aus den
Vertragsbedingungen mit dem Transportdienstleister.
Mit diesem hat aber der Empfänger in der Regel für eine Zustellung kein
Vertragsverhältnis, sondern der Absender.
Mit dem Absender wiederum hat der Empfänger meist ein Vertragsverhältnis
(private Post mal außer Acht gelassen, sondern eher das Beispiel der
Zusendung bestellter Waren).

Verweigert der Nachbar nun die Herausgabe des Paketes (zum Beispiel weil
es sich bei dem Inhalt um einen neuen Laptop handelt, den er zu behalten
beabsichtig), so wäre (keine anderslautenden vertraglichen
Vereinbarungen zwischen Absender und Empfänger vorrausgesetzt) der
Absender der aus dem Kaufvertrag bestehenden Lieferpflicht nicht
nachgekommen.
Der Empfänger hat also Ansprüche gegenüber dem Absender.
Der Absender wiederum hat eine Ansprüche gegenüber dem
Transportunternehmen und dieses gegenüber dem Nachbarn.
Eventuell muss der Absender seine Ansprüche auch direkt gegenüber dem
Nachbarn geltend machen - hierzu kenne ich die aktuell gültigen
Rechtsvorschriften und die aktuell geltende Rechtsmeinung leider nicht.
Zusätzlich kommen hier auch noch strafrechtliche Sachverhalte gegenüber
dem Nachbarn zum Tragen.

Es ist also nicht ganz so trivial und auch hier gilt wieder, dass man
Äpfel mit Birnen vergleichen würde.

Thomas

> Der Endkunde, der sich für diese Konfiguration ja entschieden hat, wird
> dafür wohl dann die Verantwortung tragen und aus Eigeninteresse so ein Setup
> verhindern.





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