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<DIV><BR>Presseerklärung vom 27. Januar 2004</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Greenpeace und indische Landwirte erheben <BR>Einspruch gegen Patent auf
indischen Weizen</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Europäisches Patentamt erteilte Patent gegen geltendes Recht</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><BR>München, 27. 1. 2004 ? Greenpeace hat heute Einspruch gegen ein
<BR>weitreichendes Patent des <BR>Gentechnik-Konzerns Monsanto erhoben. Das
Patent bezieht sich auf <BR>natürliche genetische <BR>Anlagen, die auch in einem
von indischen Bauern herkömmlich gezüchteten <BR>Weizen <BR>vorkommen. Durch das
Patent kann Monsanto die Weiterzüchtung des besonders <BR>für <BR>Backwaren
geeigneten Weizens blockieren. Unterstützt wird Greenpeace von <BR>der größten
<BR>indischen Bauernorganisationen Bharat Krishak Samaj (BKS), sowie von der
<BR>bekannten <BR>indischen Umweltaktivisten Vandana Shiva und ihrer
Organisation Navdanya. <BR>Das Europäische <BR>Patentamt (EPA) in München hatte
das Patent (EP 445929) auf den Weizen im <BR>Mai 2003 erteilt. <BR>Greenpeace
wirft sowohl dem EPA als auch Monsanto vor, sich wissentlich <BR>über
gesetzliche <BR>Grundlagen hinweggesetzt zu haben.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>"Das Patentamt und die Konzerne sitzen weiterhin in einem Boot, wenn es um
<BR>das <BR>Verschachern der belebten Natur geht", sagt Christoph Then,
Patentexperte <BR>von Greenpeace. <BR>"Nach unseren Recherchen wussten auch die
Prüfer des Amtes, dass es sich <BR>bei dem <BR>Weizenpatent nicht um eine
Erfindung handelt. Dieser Fall zeigt erneut, <BR>dass nur ein Verbot der
<BR>Patentierung von Saatgut, Pflanzen und ihren Genen den Missbrauch des
<BR>Patentrechtes <BR>stoppen kann."</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Das Europäische Patentübereinkommen verbietet Patente auf die normale
<BR>Züchtung von <BR>Pflanzen und das entsprechende Saatgut. Im vorliegenden
Fall hatten die <BR>Patentprüfer zwar <BR>mehrfach darauf hingewiesen, dass es
sich nur um übliche züchterische <BR>Verfahren handelt. <BR>Aber geändert wurden
daraufhin nur wenige Details des Patentes. Genehmigt <BR>wurden dagegen
<BR>wesentliche und weitreichende Ansprüche auf den Weizen mit einer
<BR>besonderen Backqualität, <BR>wie er ursprünglich in Indien gezüchtet wurde.
Teile des Patentes umfassen <BR>sogar das Mehl, <BR>den Teig, sowie Backwaren,
die aus dem Weizen hergestellt werden.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Krishan Vir Chaudhary von der indischen Bauernorganisation BKS übt heftige
<BR>Kritik an der <BR>Patentvergabe: "Die indischen Landwirte sind wirklich
wütend über diese <BR>Patenterteilung. Wenn <BR>Bauern durch Patente von
Konzernen abhängig werden, kann das dramatische <BR>Folgen für die
<BR>Ernährungssicherheit haben." </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Vandana Shiva kritisiert grundsätzlich die europäischen Patentgesetze:
<BR>"Europa muss <BR>sicherstellen, dass Saatgut nicht patentiert werden kann
und Biopiraterie <BR>gestoppt wird. Sonst <BR>werden eine handvoll Konzerne die
Kontrolle über die Welternährung <BR>erhalten."</DIV>
<DIV><BR>Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Patentexperte Dr. Christoph
Then, <BR>Tel. 0171-8780 <BR>832, und Pressesprecher Björn Jettka, Tel.
040-30618383. Internet: <BR><A
href="http://www.greenpeace.de">www.greenpeace.de</A> </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>@grar.de Aktuell - 27.01.2004</DIV>
<DIV><BR>DBV: Keine Patente auf Pflanzen<BR>Einspruch gegen 'Monsanto-Patent'
auf Weizen, Mehl und Kekse</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Präsentation eines Einspruchs gegen
<BR>das Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto das alleinige<BR>Nutzungsrecht
<BR>für einen Weizen mit besonderer Backqualität bis hin zu
daraus<BR>hergestellten <BR>Erzeugnissen (zum Beispiel Kekse) überträgt,
bekräftigt der Deutsche<BR>Bauernverband (DBV) seine grundsätzliche Ablehnung
von Patenten auf<BR>Pflanzen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den
indischen Weizen<BR>Nap Hal, bei <BR>dem ein bestimmter Anteil von Eiweiß in den
Körnern reduziert ist. Diese <BR>besondere Backqualitäten hervorrufenden
Eigenschaften sind das Ergebnis <BR>konventioneller züchterischer Arbeit und
seit langem bekannt. Gleichwohl<BR>ist im Mai 2003 Monsanto ein Patent auf jeden
weichmahlenden Weizen<BR>zugesprochen <BR>worden, der diese Eigenschaften
aufweist. Dabei erstreckt sich das<BR>Patent nicht nur auf Pflanzen mit dieser
Genkombination, sondern auch<BR>auf den weiteren Produktionsprozess bis hin zum
Keks. Der DBV erhebt<BR>schwere Zweifel, <BR>ob ein derartiger Patentschutz auf
Verarbeitungsergebnisse haltbar ist.<BR> Vor dem Hintergrund dieser
Patentgenehmigung mahnt der DBV erneut<BR>eine Initiative der
Bundesregierung zur Überarbeitung der<BR>Bio-Patentrichtlinie der EU an, auf die
sich das Europäische Patentamt<BR>bei der Vergabe von Patenten stützt.<BR>
Im Bundestag wird derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie <BR>aus
dem Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der<BR>Bundestag
<BR>dieses Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><BR>© Copyright 1997-2003 @grar.de, Rheine, <A
href="http://www.agrar.de">http://www.agrar.de</A><BR>-------------------------------------</FONT></DIV>
<DIV><FONT face="Comic Sans MS"
size=2>~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~<BR>"Wir brauchen keine
Bio-Terroristen, wenn wir Gentechniker haben."<BR>Independent Science Panel (<A
href="http://www.indsp.org">www.indsp.org</A>; dt.Ü. <A
href="http://www.bukoagrar.de/fileadmin/Dokumente/ISP_GM.pdf">www.bukoagrar.de/fileadmin/Dokumente/ISP_GM.pdf</A>)</FONT></DIV></BODY></HTML>