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<DIV><FONT face=Arial size=2>PE: Patent auf Kekse, Teig und Weizen
erteilt<BR> Datum: <BR> 23 Jun
2003 08:35:04 GMT<BR> </FONT><FONT face=Arial
size=2><BR>Presseerklärung vom 23. Juni 2003</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Patent auf Kekse, Teig und Weizen erteilt<BR>Bundesregierung muss jetzt
dringend Gen-Patente stoppen</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Hamburg/Berlin, 23.06.03 - Kekse und Teig aus einer bestimmten Weizensorte
<BR>und die <BR>Pflanzen selbst sind jetzt patentiert. Das haben Recherchen von
Greenpeace <BR>ergeben. Das <BR>Patent der Firma Monsanto (EP 445929), das im
Mai erteilt wurde, umfasst <BR>Weizen zur <BR>"Herstellung von knusprigen,
mehlhaltigen, essbaren Produkten wie Biskuits <BR>oder ähnlichem". <BR>Die
sogenannte Erfindung der Firma Monsanto besteht darin, dass sie eine
<BR>traditionelle <BR>indische Weizensorte mit anderen Pflanzen gekreuzt
hat. Es handelt sich <BR>um normale <BR>Züchtung, nicht um genmanipulierte
Pflanzen. Monsanto benutzt lediglich <BR>die Gene, die <BR>natürlicherweise in
den Pflanzen vorhanden sind. </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>"Dieser Fall zeigt, welche Dimensionen Patente auf Leben inzwischen
<BR>erreicht haben: Nicht nur <BR>gentechnisch veränderte, sondern auch ganz
normale Pflanzen und Tiere <BR>werden patentiert, <BR>wenn in ihnen Gene von
wirtschaftlichem Interesse entdeckt werden," warnt <BR>Christoph Then,
<BR>Patentexperte von Greenpeace. "Monsanto beklaut gezielt indische
<BR>Landwirte, die über <BR>Jahrhunderte diesen speziellen Weizen gezüchtet
haben. Dieses Patent <BR>zeigt, wie dringend ein <BR>gesetzliches generelles
Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen <BR>und Saatgut ist. <BR>Die
Deutsche Bundesregierung macht sich mitschuldig, wenn sie jetzt nicht <BR>aktiv
wird und <BR>Patente auf Leben in Europa stoppt." </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Monsanto könnte in Zukunft nicht nur Bauern, sondern auch Bäckereien,
<BR>Konditoreien und <BR>Supermärkte verklagen, wenn sie Kekse oder Kuchen aus
patentiertem Weizen <BR>herstellen oder <BR>verkaufen. Greenpeace wird in den
kommenden Wochen einen Einspruch gegen <BR>das Patent <BR>vorbereiten. </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Das Europäische Patentamt in München erteilt Patente auf Gene und
<BR>Lebewesen aufgrund <BR>einer EU-Richtlinie, die 1998 verabschiedet wurde und
in der EU heftig <BR>umstritten ist. Die <BR>Ablehnung gegenüber der
Richtlinie wurde im Mai auch in einer <BR>repräsentativen europaweiten
<BR>Umfrage bestätigt, die im Auftrag von Geenpeace durchgeführt wurde: Nur
<BR>drei Prozent aller <BR>4559 befragten Personen aus 15 Ländern sprachen sich
dafür aus, dass <BR>weiterhin Patente auf <BR>Gene und Lebewesen erteilt werden.
</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Die Deutsche Bundesregierung drängt seit Jahren auf eine Umsetzung der
<BR>Richtlinie, gegen <BR>den Rat der maßgeblichen Experten des Bundestages.
Nach Recherchen von <BR>Greenpeace will <BR>das Bundeskabinett bereits am 25.
Juni einen entsprechenden <BR>Gesetzesentwurf <BR>verabschieden, der Patente auf
Leben endgültig legitimieren würde.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><BR>Achtung Redaktionen: Bei Rückfragen erreichen Sie Dr. Christoph Then
unter <BR>Tel.: 0171-8780 <BR>832 und Pressesprecher Björn Jettka unter Tel.:
0171-8780 778. Internet: <BR><A
href="http://www.greenpeace.de">www.greenpeace.de</A>.<BR>Bildmaterial
"patentierter Keks" können Sie 040-30618 376 bestellen, den <BR>Text des
Patentes <BR>finden Sie unter <A
href="http://archiv.greenpeace.de/Intl-patents/patents.htm">http://archiv.greenpeace.de/Intl-patents/patents.htm</A>.
</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2></FONT> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>dpa: Weizen Patent<BR></FONT><FONT face=Arial
size=2>Hamburg/München (dpa) - Das Europäische Patentamt in München hat<BR>nach
Angaben der Umweltorganisation Greenpeace ein Patent auf<BR>speziellen Weizen
erteilt, das auch die daraus gebackenen Kekse und<BR>Kuchen umfasst. Damit könne
die innehabende Firma Monsanto künftig<BR>nicht nur Bauern für den Anbau,
sondern auch Konditoreien für das<BR>Backen mit dem Getreide verklagen,
kritisierte Greenpeace am Montag<BR>in Hamburg. Der Agrarkonzern Monsanto
verteidigte sein Schutzrecht in<BR>einer Stellungnahme.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV> Bei dem Patent geht es um eine Weizen-Eigenschaft, die
das<BR>Getreide besonders gut für Biskuits geeignet macht. Dazu war eine<BR>alte
indische Weizensorte mit anderen Pflanzen gekreuzt worden.<BR>Hierbei handele es
sich um eine normale Züchtung und nicht um eine<BR>patentierbare Erfindung,
argumentierte Greenpeace-Patentexperte<BR>Christoph Then. Monsanto erklärte
dagegen, das Patent sei von einem<BR>US-Weizenzüchter übernommen worden, der
erfinderisch tätig gewesen<BR>sei, weil er die Eigenschaften des Weizens
identifiziert habe.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV> Geschützt ist mit dem am 21. Mai dieses Jahres erteilten
Patent EP<BR>445929 die Weizen-Eigenschaft, besonders wenig eines
bestimmten<BR>Eiweißes zu produzieren, wodurch der Teig besonders elastisch
wird.<BR>Das Patent umfasse Weizen unabhängig von der Sorte bis
zur<BR>«Herstellung von knusprigen, mehlhaltigen, essbaren Produkten
wie<BR>Biskuits oder ähnlichem», berichtete Greenpeace. Schon 1988
seien<BR>Untersuchungen veröffentlicht worden, in denen die
besonderen<BR>Backeigenschaften des indischen Weizens Nap Hal beschrieben
worden<BR>seien. Neu sei die Kreuzung mit anderen Pflanzen.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV> Mit dem Patent fördere das Europäische Patentamt die
Biopiraterie,<BR>denn es liege praktisch ein Diebstahl der züchterischen
Leistung<BR>indischer Landwirte vor, kritisierte die Umweltorganisation.
«Die<BR>Firma kann in den Ländern, in denen das Patent erteilt
wird,<BR>jeglichen Handel, Anbau und Verarbeitung der Ernte
kontrollieren.»<BR>Zudem könne die Firma den freien Austausch des Saatguts
blockieren.<BR>Monsanto-Anwälte bezeichneten es als unrichtig, dass mit
dem<BR>Schutzrecht indische Landwirte bestohlen würden.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV> Greenpeace erneuerte die Forderung nach einem Verbot
jeglicher<BR>Patente auf Lebewesen und ihre Gene und kündigte einen
Einspruch<BR>gegen das Weizen-Patent an. Die Organisation kritisierte zudem
die<BR>Europäische Patentrichtlinie, die eine Erteilung des Schutzrechts<BR>erst
ermöglicht habe. Zuvor habe es in solchen Fällen nur die<BR>Möglichkeit des
Sortenschutzes gegeben, der die Vermarktungsrechte<BR>regelt. Beim Europäischen
Patentamt war am Montag keine Stellungnahme<BR>zum aktuellen Fall zu
erhalten.</FONT></DIV></BODY></HTML>